Eltern haften für ihre Kinder? Nicht im Fall eines Jungen, der 1.250 Euro in einem Free2Play-Titel ausgab. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH), nachdem untere Instanzen den Fall anders gesehen hatten.
Der 13-jährige Junge gab das Geld für zusätzliche Ausrüstung aus, nachdem er das Online-Spiel eine Weile lang kostenlos gespielt hatte. Statt eine Kreditkarte zu nutzen, wählte er die sogenannte Pay-by-Call-Variante aus, bei der man eine bestimmte 0900-Nummer anruft. Der Junge tätigte ingesamt 21 Telefonate und erhielt später eine Rechnung über 1.250 Euro.
Die müssen die Eltern nun aber nicht begleichen. Der BGH begründet sein Urteil damit, dass die Leistung nicht vom Spiel selbst, sondern vom Dienstleister ausgeht, der diese erst freischalten musste. Deshalb tritt eine gesetzliche Sonderregelung im Telekommunikationsgesetz in Kraft, nach der Anschlussinhaber nicht haften, wenn ihnen die »Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann«.
Wer spielen will, ohne einen Cent auszugeben, sollte einen Blick auf die aktuell besten Free2Play-Spiele werfen, die wirklich gratis Spaß machen.
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