Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden wiederholt seine Forderung nach einem Verbot von Gewaltspielen durch die Bundesregierung. Hardy Schrober, der Vorsitzende des Vereins, verfasste einen Appell an den Deutschen Bundestag mit dem Titel »Verbot von Killerspielen, die dazu dienen, virtuell Menschen zu ermorden.«
Als Gründe für diese Verbotsforderung bringt Schrober folgenden Argumente: »Wir fordern ein generelles Verbot von Computerspielen, die die Identifikation mit dem Aggressor, die Belohnung aggressiver Handlungssequenzen wie das aktive Training bei Tötungssimulationen zum Inhalt haben.
Die bestehenden Verbotsregelungen werden den Erfordernissen eines ausreichenden Schutzes vor menschenverachtenden Gewaltspielen nicht gerecht.
Indizierung und restriktive Altersfreigabe sind nicht wie ein strafbewehrtes Verbot geeignet, diese Spiele vom Markt zu drängen.
Eine effektive Bekämpfung darf sich nicht auf Einschränkung der Verbreitung gewaltrelevanter Computerspiele beschränken, sondern muss ein Herstellungsverbot umfassen.«
Allerdings ist dies Verbotsforderung in der Priorität des Aktionsbündnisses auch schon nach hinten gerückt, denn sie wird, im Gegensatz zu früher, nur noch an zweiter Stelle genannt. Deutlich prominenter ist im Appell die Forderung zur Bekämpfung von Schusswaffen in Privatbesitz.
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