Seite 5: Analyse zur EULA von EA Origin - Der Teufel im Vertragsdetail

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Die Electronic-Arts-Nutzungsbedingungen

Im Folgenden betrachten wir die »Electronic Arts Nutzungsbedingungen«, die man bei der Installation von Origin zwangsläufig mit akzeptieren muss. Wichtige Stellen haben wir wie gewohnt hervorgehoben.

Die EA-Nutzungsbedingungen. Die EA-Nutzungsbedingungen.

Einleitung
Es steht EA frei, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen der Bedingungen, die bestehende EA-Dienste betreffen, gelten dreißig (30) Tage nach der Veröffentlichung auf terms.ea.com/de. Nutzungsbedingungen für neue EA-Dienste treten sofort in Kraft nach der Veröffentlichung auf terms.ea.com/de.

Ein Änderungsvorbehalt von AGB ist nur dann zulässig, wenn triftige Gründe vorliegen, der Verbraucher über die Änderung informiert wurde (z.B. per Email) und ihm eine angemessene Frist zum Widerspruch gegeben worden ist (§§ 305 Abs.2, 308 Nr.4 BGB). Das heißt wenn EA Änderungen wie oben angemerkt vornimmt, sind diese unwirksam.

10. Kündigung Ihres Kontos
Sie haben das Recht, Ihr Konto oder ein bestimmtes Abonnement für einen EA-Dienst jederzeit zu kündigen. Sollten Sie mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, unsere Dienste nicht zu nutzen und Ihr Konto oder etwaige Abonnements zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist

Man darf dem Verbraucher nicht verbieten, sich im Streitfall an ein Gericht zu wenden. Diese Klausel ist überraschend (§ 305c BGB), benachteiligt die Verbraucher unangemessen gem.§ 307 BGB und ist damit unwirksam.

Fazit

Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt.

Ferner räumt sich EA das Recht ein, praktisch alle Daten über die Nutzer, über deren Computer sowie deren Verhalten zu erfassen und zu verarbeiten. Nach den ersten Protesten wurde zumindest die Klausel entfernt, nach der diese Daten für Marketingzwecke genutzt und weiter gegeben werden durften. Trotzdem sind aufgrund des hier an den Tag gelegten Datenschutzverständnisses von EA massive Datenschutzverstöße zu erwarten. Auch wenn EA sagen sollte, dass sie nicht soweit gehen werden, wie es in den EULA steht, dann bleibt die Frage: Wozu brauchen sie diese Rechte dann überhaupt?

Man nennt so etwas auch »Defective by design«. Wenn etwa ein EA-Mitarbeiter sich fragt, im welchen Umfang er die Nutzerdaten verwenden darf, dann schaut er in die EULA. Und wenn dort die derzeitigen Erlaubnisse stehen, ist anzunehmen, dass er davon ausgeht, dass sie den Rahmen des Erlaubten darstellen. EA versucht zudem den Nutzern an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern, indem das Unternehmen alle Gewährleistung und Haftung ausschließt, zum Teil sagt, dass Nutzer sich nur durch Kündigung ihres Kontos wehren oder nur auf englisches Recht berufen und in England klagen dürfen.

Mögliche Folgen

Als Folgen der rechtswidrigen Bestimmungen kommen in Frage:

  • Die Verbraucher haben das Recht erworbenen Spiele, welche zwingend die Akzeptanz der Origin-EULA und/oder der Datenschutz-Richtlinie voraussetzen, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Die Verbraucher wurden beim Kauf zwar darüber aufgeklärt, dass sie sich bei Origin anmelden müssen, aber ihnen wurden nicht vor dem Kauf die eklatant rechtswidrigen Regeln offenbart, die sie vor der Nutzung des Spiels zwingend akzeptieren müssen. Das heißt, sie haben ein rechtlich mangelhaftes Spiel erhalten (§§ 434, 437 BGB).
  • Die Verbraucher haben das Recht, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen (§§ 34, 35 BDSG). Bei Datenschutzverstößen kommt ebenfalls Schadensersatz in Frage -- allerdings eher theoretisch, da es schwer ist, den Schaden nachzuweisen.
  • Über EA könnte ein Bußgeld durch die Datenschutzbehörden bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Soweit bekannt, hat EA jedoch keinen Sitz in Deutschland, also ist das unwahrscheinlich.
  • Ebenso unwahrscheinlich sind daher die Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzzentralen.

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