Ein neues Gesetz in Frankreich, das unter anderem den Gratisversand von Büchern aus Lagern und reinen Online-Versandhändlern zudem verbietet, den sonst erlaubten Rabatt von fünf Prozent auf Bücher zu gewähren, hat zumindest im ersten Punkt wenig Erfolg. Amazon hat zwar außerdem angedeutet, notfalls beim Europäischen Gerichtshof gegen das Gesetz zu klagen, hält sich aber vorläufig mit daran.
Dazu gehört auch, dass der Online-Händler nun seinen Kunden für den Versand von Büchern gerade einmal einen Cent berechnet und damit den Bestimmungen des Gesetzes entspricht. Kunden des kostenpflichtigen Zusatz-Dienstes Prime erhalten ihre Bücher weiterhin ohne zusätzliches Porto, da hier kein reiner Gratisversand vorliegt. Gerade die Kunden, die viele Bücher bei Amazon kaufen, dürften also durch das Gesetz in Schen Porto keinerlei Unterschied bemerken, erhalten jedoch keinen Rabatt mehr.
Außerdem erscheint es durchaus möglich, dass Amazon letztlich vor Gericht die Bestimmung zu Fall bringt. So gibt es beispielsweise den französischen Buchhändler FNAC, der durch diese Regelung bevorzugt wird. FNAC besitzt eigene Buchhandlungen und darf deswegen Bücher von dort weiterhin kostenlos und zugleich mit 5 Prozent Rabatt verschicken. Laut der französischen Zeitung Liberation werden solche Regelungen, die den Wettbewerb zugunsten einheimischer Unternehmen ändern, bei der EU-Kommission nicht gerne gesehen.
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