Apple iPad Mini - Bezeichnung nicht schützenswert, auch »iPad« in Gefahr?

Das US-Patentamt hat einen Antrag von Apple abgelehnt, den Begriff »iPad Mini« schützen zu lassen.

Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) hat es abgelehnt, den Begriff iPad Mini als Markenzeichen einzutragen. Der Antrag von Apple wurde schon im Januar abgewiesen, doch erst jetzt wurde die Ablehnung bekannt. Als Begründung schreibt das Patentamt, dass der Zusatz »Mini« nicht schützenswert sei, da es sich um einen reine Beschreibung der kleineren Bauweise handelt.

Im Text der Ablehnung versteckt sich allerdings auch die bemerkenswerte Ansicht, dass der Begriff iPad selbst schon nicht wirklich schützenswert sei, obwohl Apple dieses Markenzeichen längst hat schützen lassen. Das USPTO schreibt, dass das »i« von iPad von der Allgemeinheit so aufgefasst werde, dass das Gerät mit dem Internet verbunden werden kann. Pad hingegen sei an sich nicht schützenswert, da es eine reine Beschreibung für einen Tablet-Rechner sei und auch von anderen Herstellern von »Pad-Computern« so verwendet werde: als Begriff für handliche, mobile Computer.

Natürlich kann Apple gegen die Entscheidung Einspruch einlegen und dürfte das wegen der Gefahr für die wichtige Marke iPad vermutlich auch tun.

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