Die 2004 im Kartellverfahren von der EU-Kommission gegen Microsoft erlassenen Auflagen werden ab sofort nicht mehr aktiv durch die EU überwacht und die dafür geschaffene Vollzeit-Stelle gestrichen. Der Softwarekonzern habe sein Verhalten und seine Lizenzen geändert und halte die Auflagen ein. Diese sehen vor, dass Microsoft alle Informationen offenlegt, die für die Zusammenarbeit von Server-Workstation-Programmen notwendig sind. Ganz ohne Kontrolle kommt Microsoft jedoch nicht davon, da die EU-Kommission weiterhin externe Experten nutzen wird, wenn konkreter Anlass für eine Prüfung besteht.
Ausnahmsweise EU-Lob für Microsoft - Keine aktive Überwachung mehr nötig
Microsoft folgt den Anordnungen der EU.
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