Bitkom-Nutzungsstudie - Urheberabgabe auf externe Festplatten ist zu hoch

Urheberabgaben auf Speichergeräte sorgen immer wieder für Aufregung. Nun kritisieren Herstellerverbände und die Bitkom die Abgaben auf externe Festplatten als unberechtigt hoch.

In Deutschland fordern Organisationen wie die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) im Auftrag von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA Abgaben für Speichermedien. Erst vor kurzem wurde die Erhöhung dieser Abgabe für SD-Speicherkarten und USB-Sticks massiv kritisiert. Nun reiben sich Herstellerverbände und der IT-Verband Bitkom an den Ende 2011 erhöhten Abgaben für externe Festplatten. Mit diesen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik, Videos und anderen Medien vergütet werden - die sogenannte Privatkopie. Die ZPÜ fordert je nach Festplattenkapazität 7 beziehungsweise 9 Euro pro Festplatte. Die Verhandlungen zwischen der ZPÜ und den Vertretern der Hersteller wurden im vergangenen Jahr ergebnislos abgebrochen, woraufhin die neuen Tarife automatisch in Kraft getreten sind.

Laut einer repräsentativen Studie der GfK-Marktforschung im Auftrag der Bitkom werden aber nur durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten überhaupt für urheberrechtlich relevante Musik und Videos genutzt. Bitkom-Chef Dieter Kempf hält die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für übertrieben hoch und sieht sie in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung.

Die Abgaben für externe Festplatten wurden bereits im November 2011 von der ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf 7 Euro für Festplatten mit einer Kapazität von weniger als 1 TByte und 9 Euro für Festplatten mit einer Kapazität von mehr als 1 TByte angehoben.

Der GfK-Studie zufolge besitzen 32 Prozent der Deutschen mindestens eine externe Festplatte, deren Kapazität durchschnittlich 607 Gigabyte beträgt. Davon sind laut Studie aber im Schnitt 55 Prozent ungenutzer freier Speicherplatz. 24 Prozent des genutzten Speicherplatzes wird durch Backups belegt, 8 Prozent für berufliche Zwecke genutzt und 7 Prozent für private Fotos, Heimvideos und persönliche Textdokumente. Nur etwa 6 Prozent des Speicherplatzes verbleiben für urheberrechtlich geschützte Musik und Videos. Die Industrie hält allerdings etwas mehr als die Hälfte davon für nicht vergütungspflichtig, da es sich dabei um bereits lizensierte Kopien von erworbenen Musikdownloads handle und nicht um Privatkopien der Musik. Nur die verbleibenden 3 Prozent einer durchschnittlichen externen Festplatte werden laut Auffassung der Industrievertreter als für verfügungsrelevante Privatkopien genutzt - angesichts der bis zu 9 Euro Abgaben für die Laufwerke ein klares Unverhältnis wie die Bitkom kritisiert.

Auch in anderen Bereichen werden die Vergütungsgesellschaften sich in Zukunft noch Kritik gefallen lassen müssen. Die Erhöhung der Pauschalabgaben auf Speichermedien wie Speicherkarten und USB-Sticks von 0,10 Euro pro Datenträger auf bis zu 1,95 Euro pro Medium sorgte bereits für Protest, doch auch auf Netzwerkfestplatten (17 Euro Abgabe bei einer Kapazität über 1 TByte), Multimediafestplatten (34 Euro für Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion, 19 Euro für Laufwerke ohne Aufzeichnungsfunktion) oder Mobiltelefone (36 Euro für Geräte mit Touchscreen und 8 GByte Speicherkapazität oder mehr) werden hohe Abgaben verlangt. Ein recht deutliches Unverhältnis existiert beispielsweise auch bei DVD-Brennern: Dort verlangen die Verwertungsgesellschaften 10,68 Euro pro verkauftem DVD-Brenner. Bei Endkundenpreisen ab 15 Euro eine erschreckend hohe Summe. Zumal die dazugehörigen Rohlinge erneut vergütungspflichtig sind.

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