Blizzard gegen Bossland - Cheater-Entwickler will die verhängten 8,5 Mio. Dollar Strafe nicht zahlen

Bossland muss nach dem Urteil eines US-Gerichts eigentlich 8,5 Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Das deutsche Unternehmen glaubt aber nicht daran, tatsächlich bezahlen zu müssen.

Nur weil ein US-Gericht Bossland zu einer Millionenstrafe verdonnert hat, muss das deutsche Unternehmen nicht zwingend zahlen. Und genau so reagiert der Cheat-Entwickler auch. Nur weil ein US-Gericht Bossland zu einer Millionenstrafe verdonnert hat, muss das deutsche Unternehmen nicht zwingend zahlen. Und genau so reagiert der Cheat-Entwickler auch.

Der Fall Blizzard gegen Bossland geht in die nächste Runde. Wie der deutsche Entwickler für Cheats und Bots gegenüber Vice Motherboard mitteilt, sieht man nicht ein, die von einem kalifornischen Gericht verhängten 8,5 Millionen US-Dollar Strafe zu zahlen.

Das basiert auf einer Einschätzung, über die wir bereits vor Prozessauftakt berichtet hatten: Nur weil Blizzard vor einem US-Gericht Recht erhält, lässt sich die Strafe von einem deutschen Unternehmen mit deutschen Konten nicht so leicht (wenn überhaupt) eintreiben. Bosslands Geschäftsführer Zwetan Letschew erklärt seine Strategie, die verhängte Strafe nicht zu bezahlen:

"Deshalb haben wir vollständig auf eine Verteidigung in den USA verzichtet. Es gab keine Änderung zum Urteil und es gibt keine danach. Insbesondere, weil es sich um »punitive damages« handelt und die Europäische Union und ihre Staaten keine punitive damages in Zivilprozessen erlaubt."

»Punitive damages« sind die Schadenersatzansprüche, die das US-amerikanische Rechtssystem über den eigentlichen Schaden hinaus vorsieht. Berühmt-berüchtigt ist beispielsweise der Fall einer Frau, die sich an heißen Kaffee bei McDonalds verbrühte und 480.000 Dollar in punitive damages zugesprochen bekam.

Muss Bossland tatsächlich nicht zahlen?

Die 8,5 Millionen Dollar, die Bossland nun Blizzard bezahlen soll, sind ebenfalls solche »punitive damages«. Laut der Rechtsanwältin Ma'idah Lashani von der auf Videospiele spezialisierten Kanzlei Morrison/Lee hängt die Strafe tatsächlich in der Schwebe:

"Nur Besitz, der mit den USA in einem Zusammenhang steht, kann für gewöhnlich bei Strafen eingetrieben werden (beispielsweise bei PayPal, Bankkonten, Amazon, etc.). Auf der anderen Seite kann man fast nichts dagegen unternehmen, wenn das Geld [in Europa] liegt. Das liegt daran, dass das Urteil nicht automatisch in Deutschland anerkannt wird und Blizzard vor deutsche Gerichte ziehen müsste, da die Angeklagten in Deutschland wohnhaft sind."

Streitpunkt Gerichtsbarkeit

In Sachen Schadenersatzzahlungen ist Bossland also offenbar vergleichsweise sicher. Strittiger wird es bei der Gerichtsbarkeit. Bossland glaubt nämlich nicht, dass das kalifornische US-Gericht überhaupt zuständig war. Wir hatten darüber ebenfalls bereits berichtet: Über die Argumentation der Gerichtsbarkeit könnte Bossland in Revision gehen und per »Motion to Dismiss« das gesamte Verfahren im Nachhinein aushebeln.

Anwältin Lashani von Morrison/Lee glaubt aber nicht daran: Ein kalifornisches Unternehmen wurde geschädigt, Bosslands Produkte wurden in Kalifornien beworben und kalifornische Kunden hätten Bosslands Produkte gekauft. Außerdem habe man Geschäftskontakte in Kalifornien - damit würde der Fall selbstverständlich in den Bereich des örtlichen Gerichts fallen.

Zwetan Letschew streitet all dies ab: Blizzard habe gelogen, dass Bossland Server in Kalifornien habe, dass man aktiv mit kalifornischen Bürgern Geschäfte machen würde und dass man Geschäftspartner in Kalifornien habe.

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Langer Weg und Stress in Großbritannien

Außerdem zeigte sich Letschew verärgert darüber, dass Blizzard über die Argumentation vorgegangen sei, dass Bosslands Produkte »die Integrität von Blizzard-Spielen zerstören und ehrliche Spieler frustrieren«. Bosslands Boosts seien illegal, aber wenn Blizzard zum Preis eines Vollpreisspiels einen Levelboost in World of Warcraft verkaufe, sei das in Ordnung.

Für Letschew sei der ganze Fall eine einzige »Masche« von Blizzard, um Bossland über Prozesskosten in den finanziellen Ruin zu treiben. »Es ist noch ein harter, langer Weg des Kampfes, aber ich bin mir sicher, dass am Ende Gerechtigkeit gesprochen wird«, so Letschew.

Kunden aus Großbritannien sehen übrigens seit Mitte März 2017 nur eine Sondermeldung auf der Webseite von Bossland, statt des gewohnten Angebots: Bossland hat vor UK-Gerichten verloren und darf das eigene Sortiment nicht mehr Kunden aus dem Vereinigten Königreich anbieten.

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