Bundesregierung - Kein »Recht auf Privatkopie«

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann (CDU), hat in einem Interview mit dem Magazin »promedia« auch zur Privatkopie Stellung bezogen.

In dem auf bundesregierung.de veröffentlichten Interview sagte er, sein Amt als Kulturstaatsminister sehe er als Anwalt der Kreativen. Deren soziale Sicherung bleibe ein bedeutendes Ziel seiner Arbeit. Das Urheberrecht müsse mit der Digitalisierung kompatibel sein und zugleich den wirtschaftlichen Erfolg absichern, so Neumann, der sich als Vorkämpfer für den Schutz geistigen Eigentums und gegen Informationsmonopole sieht. Er müsse Gesetzesvorhaben auf »Kulturverträglichkeit« prüfen, was er auch weiterhin ernst nehmen werde.

Auf die Privatkopie angesprochen, sagte Neumann, man solle sich vor Augen halten, das es kein »Recht auf Privatkopie« gäbe oder aufgrund von Informationsfreiheit gar einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Dies sei aber schon bei der letzten Änderung, dem »2. Korb«, diskutiert worden und dabei seien Zweifel über die Effektivität weiterer Einschränkungen der Privatkopie und deren Durchsetzung mit Rücksicht auf die Verbraucher lautgeworden. Er würde dies gern mit den Betroffenen weiterdiskutieren.

Der Koalitionsvertrag sehe keine Internetsperren durch Gesetzesinitiativen vor, dafür wolle man aber Selbstregulierung durch Provider und Rechteinhaber fördern. Ohne Lösung könne man einer wirksamen Durchsetzung des Urheberrechts, einer Aufgabe des Koalitionsvertrages, nicht gerecht werden. Er verfolge auch die Entwicklungen in Frankreich und Großbritannien aufmerksam.

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