CES 2015: Selbstfahrende Autos - Völkerrecht aus dem Jahr 1968 als Hindernis

Selbstfahrende Autos werden an sich schon viele Fragen auf, doch auch das Völkerrecht stellt ein Hindernis dar.

Googles selbstfahrendes Auto verstößt in vielen Ländern gegen das Völkerrecht. (Bildquelle: Google) Googles selbstfahrendes Auto verstößt in vielen Ländern gegen das Völkerrecht. (Bildquelle: Google)

Ein internationales Abkommen aus dem Jahr 1968 könnte für viele Länder ein Problem werden, wenn es zur Zulassung selbstfahrender Autos kommen soll. Sogar die Forschung an solchen Fahrzeugen wäre laut diesem Abkommen nicht erlaubt. Laut dem »Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr« muss ein Fahrzeuglenker sein Fahrzeug »dauernd« beherrschen. Das verhindert laut Lars Reger, dem Vizepräsidenten des Chipherstellers NXP, jegliche Genehmigung für selbstfahrende Fahrzeuge. Google, die schon jahrelang in den USA an solchen Fahrzeugen forschen und weit fortgeschritten sind, hat allerdings dort keine Schwierigkeiten, denn die Vereinigten Staaten sind diesem Abkommen nicht beigetreten.

Allerdings muss sich auch Google den ethischen Fragen stellen, die ein nicht von Menschen gesteuertes Fahrzeug aufwirft. Schon bei einfachen Unfällen stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Es gibt aber noch wesentlich komplexere Probleme. »Wenn sich eine Kollision nicht mehr vermeiden lässt – schickt man das Auto in eine Fußgängergruppe oder in den Gegenverkehr? Wer wird diese Algorithmen programmieren?“, so Reger. Laut dem Bericht von Heise gibt es auch immer weniger gute menschliche Autofahrer, da schon seit 15 Jahren viele automatische Systeme wie ABS oder ESP schnell auf bestimmte Situationen reagieren und nicht mehr der Mensch.

Automatische Systeme müssten jedoch extrem ausführlich getestet werden. Schon eine automatische Notbremse von Bosch benötigte mehrere Mannjahre an Tests. Ein komplett selbstfahrendes Auto würde laut dem Bericht damit vermutlich Hunderttausende Mannjahre benötigen. Und selbst Bosch konnte diese automatische Notbremse nur verwirklichen, weil sie erst 0,8 Sekunden vor einem möglichen Aufprall eingreift. Zu diesem Zeitpunkt könnte ein Mensch nicht mehr reagieren und damit sei auch das Völkerrecht aus dem Jahr 1968 gewahrt.

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