Chaos Computer Club analysiert »Bundestrojaner« - Staatliche Spionagesoftware unsicher und verfassungswidrig

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine zugespielte Software analysiert, bei der es sich um eine staatliche Spionagesoftware handelt.

Der CCC kann zwar nicht mit Sicherheit feststellen, ob es sich nun um einen »Bundes«-Trojaner oder um eine Spionagesoftware eines einzelnen Bundeslandes handelt, kein Zweifel besteht jedoch daran, dass es sich um einen »Staatstrojaner« handelt. Dessen Umfang und Möglichkeiten übertreffen bei weitem die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 festgelegt hatte.

Der Trojaner kann nicht nur die Kommunikation abhören, sondern auch weitere Software nachladen und ausführen, Screenshots von Programmen wie Skype, ICQ, MSN oder Firefox machen und auch vorhandene Dateien verändern. Das »Platzieren« von »Beweisen« auf einem Rechner wäre mit dieser Software laut CCC kein Problem – und natürlich illegal. Außerdem kann der Trojaner dank Zugriff auf vorhandene Kameras, Tastatur und Mikrofon auch den Raum komplett überwachen.

Da die Datenübertragung durch die Spionagesoftware nur teilweise und laut CCC »inkompetent« verschlüsselt ist, ist es für Dritte möglich, einen infizierten Rechner zu kontrollieren. Dass die Daten dann noch über zwei US-Server geleitet werden, ergänzt die Sicherheitsprobleme nur noch.

Das Bundesinnenministerium hat inzwischen erklärt, dass es sich bei der zugespielten Software »nicht um einen sogenannten Bundestrojaner« handelt. Bleibt die Möglichkeit, dass es ein Trojaner eines Bundeslandes ist. Hier gilt inzwischen Bayern als Favorit, auch wenn es dafür noch keinerlei Belege gibt.

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