Seite 7: Chat: „Freie Rede, freie Kunst?“

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Erwachsenenschutz

Moderator: Kommen wir zur nächsten Userfrage:

user: Im Gegensatz zu den Jugendschutzbestimmungen im Hinblick auf mediale Gewaltdarstellungen benennt der Gesetzgeber keinen expliziten Schutz der erwachsenen Bevölkerung, respektive der Gesamtgesellschaft vor diesen Darstellungen. Wozu also Erwachsenenschutz?

Olaf Zimmermann: Natürlich gibt es auch einen Erwachsenenschutz, aber wie Sie richtig sagen ist dieser Erwachsenenschutz ganz eng begrenzt. Man muss schon gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, um quasi etwas verboten zu bekommen, als Erwachsener zu tun. Ich habe ein großes Problem damit, dass wir einerseits sagen, die Menschen sind mit 18 Jahren volljährig, sie dürfen wählen gehen, sie dürfen zur Bundeswehr gehen, sie dürfen unsere Freiheit (das meine ich ohne jede Form von Ironie) in Afghanistan verteidigen, aber andererseits sagen, bestimmte Computerspiele dürfen sie als Erwachsene nicht spielen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Erwachsene auch ein Recht auf Schund haben. Und wenn ich ein schlechtes Computerspiel, ein dümmliches, gewalthaltiges Computerspiel spielen möchte, dann darf ich das spielen, außer es widerspricht den deutschen Strafgesetzen. Aber wenn es diesen nicht widerspricht, gehört dies zu meinen Freiheiten als Erwachsener, dieses Spiel zu spielen. Aber nicht als Kind, nicht als Jugendlicher.

Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff: Das ist Neoliberalismus pur! Vor einem Staat á là Zimmermann fürchte ich mich in der Tat! Denn noch haben wir gemeinsame Werte, wie sie zum Beispiel in§131 als Erwachsenenschutz normiert sind. Im Übrigen: Wenn Sie denn ein Recht auf Schund fordern, wofür ich in der Tat wenig Verständnis habe, dann müssen Sie dafür nicht auch noch die Freiheit der Kunst fordern.

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