Seite 5: Chat: "Welche Rolle spielt die Wirtschaft?"

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Zensur am mündigen Bürger

Moderator: Eine Rückmeldung zur USK und Altersfreigabe für Erwachsene:

ElNabo: In der Frage Nr. 1 geht es sehr wohl um Erwachsene, die Frage ist nur schlecht gestellt. Der Fragesteller wollte wohl wissen wie es sein kann das Spiele mit der Altersfreigabe ab 18 teilweise trotzdem sehr stark beschnitten sind. Wie rechtfertigen Sie also dies Zensur am mündigen Bürger ?

Jörg Tauss: Es kann natürlich auch sein, dass ein solches Spiel „ungeschnitten“ überhaupt keine Altersfreigabe erhielte und dann auch im Handel auf Schwierigkeiten im Abverkauf stößt. Deshalb handelt es sich hier eher um eine Selbstzensur der Industrie, um einer Nichtfreigabe zuvor zu kommen. Ich denke aber, dass auch nicht alles erlaubt werden muss, was auf dieser Welt an Scheußlichkeiten denkbar ist.

Martin Lorber: In der Tat macht es ökonomisch wenig Sinn, in Deutschland ein Spiel herauszugeben, dass möglicherweise indiziert wird. Ein Altersrating „ab 18 Jahren“ ist also wichtig. Die USK hat hierfür einigermaßen klare Kriterien und die will die Industrie erfülllen. Es ist eben so, dass in den einzelnen Ländern völlig unterschiedliche Meinungen darüber herrschen, was jugendgefährend ist und was nicht. Daher auch die teilweise unterschiedlichen Versionen.

Moderator: Kommen wir einmal vom bayerischen Verbot zur verstärkten und automatischen Indizierung nach den Plänen den Bundesfamilienministeriums: Und welche Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte eine automatische Indizierung von „gewaltbeherrschten“ Computerspiele im Sinne der bisher bekannten Definition des Bundesfamilienministeriums?

Jörg Tauss: Also der Entwurf des Familienministeriums erscheint mir wesentlich realitätsnäher als der bayerische Vorstoß oder die Überlegungen der Innenministerkonferenz. Exakt an diesem Punkt sehe ich aber auch Schwachstellen in diesem Entwurf. Insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe in dieser Richtung machen den Vorstoß auch angreifbar.

Martin Lorber: Wir sind auch der Meinung, dass in diesem Punkt noch Diskussionsbedarf besteht. Und wie gesagt, ich verstehe nicht, warum man bei Computerspielen einen anderen Gewaltbegriff anwenden sollte, als bei Filmen und Büchern.

Jörg Tauss: Im Gutachten des Bredow-Instituts ist diese Überlegung des Familienministeriums mit angedacht und ich würde ganz gerne mit Betroffenen und Juristen an dieser Stelle weiter diskutieren. Der Weisheit letzter Schluss scheint es mir noch nicht zu sein. Praktische Maßnahmen wie die Kontrolle des Abverkaufs scheinen mir aber immer noch wesentlich wirksamer zu sein als eine kaum durchsetzbare Gesetzesnovelle.

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