Moderator: Zum Anfang möchte ich beide Diskussionsteilnehmer um ein kurzes Statement bitten: Wie ist Ihre Position zum derzeit diskutierten Verbot von so genannten „Killerspielen“?
Jörg Tauss: Ich halte die Diskussion für sehr populistisch, zumal es eine Reihe von eindeutigen Vorschriften heute schon gibt.
Martin Lorber: Die Diskussion über ein Verbot von so genannten "Killerspielen" geht in unseren Augen an der Sache vorbei. Zum einen liegt immer noch keine juristisch haltbare Definition des Begriffs "Killerspiel" vor - dies insbesondere vor dem Hintergrund, das vergleichbare Verbote dann ja auch für Filme, Fernsehprogramm, Bücher usw. zu gelten hätten. Auch das gelegentlich diskutierte Produktionsverbot ist juristisch äußerst problematisch, da wohl kaum sinnvoll festzulegen ist, wann eine Produktion beginnt (Schon bei der ersten Skizze in einer Abteilungsbesprechung? Wenn erste Programmcodes stehen? Erst bei der Produktion der eigentlichen DVD?). Wir gehen davon aus, dass eine juristisch belastbare Definition des Begriffs "Killerspiel" deckungsgleich wäre mit dem, was bisher schon - und aus guten Gründen - durch Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB) verboten ist. Die Diskussion ist also auch in unseren Augen sehr populistisch geführt.
Jörg Tauss: Herr Lorber hat das jetzt sehr schön gesagt. :-) Ich stimme zu.
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