Das neue Jugendschutzgesetz

Ab dem 1. April 2003 gilt das neue Jugendschutzgesetz und bringt mehr staatliche Regulierung. Erstmals erhalten damit Computerspiele verbindliche Altersfreigaben.

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Das neue Jugendschutzgesetz Das neue Jugendschutzgesetz

Erfurt, 26. April 2002: Der 19-jährige Robert Steinhäuser erschießt im Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen und tötet sich anschließend selbst. Bei der Sündenbock-Suche geraten einmal mehr Computerspiele in den Blickpunkt. Die Medien berichten, Steinhäuser habe intensiv Counterstrike gespielt und damit das Töten trainiert. Und obwohl der Täter weder den Taktik-Shooter besaß noch einen Internet-Zugang, fordern Politiker und Öffentlichkeit in der angeheizten Stimmung drastische Maßnahmen: Von einer Verschärfung des Jugendschutzgesetzes bis hin zum generellen Verbot von Gewaltdarstellung in Computerspielen gehen diverse Vorschläge durch Presse und Fernsehen. Bereits am 8. Mai 2002, also keine zwei Wochen später, präsentiert die Bundesregierung den Entwurf für das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG). Zusammen mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der Telemedien wie Rundfunk und Internet behandelt, soll das Gesetz nun am 1. April 2003 in Kraft treten. Wir beleuchten, was sich dadurch für Hersteller, Händler und vor allem für Sie, den Kunden, ändert. Gibt es ab April einen effektiven Jugendschutz, oder haben Politiker mit blindem Aktionismus nur unbrauchbares Flickwerk fabriziert?

Zeichen der Zeit erkennen

Unreal Tournament 2003 erhielt von der USK die Altersfreigabe ab 16 Jahren, dennoch läuft im Moment ein Indizierungsverfahren. Bei verbindlichen Altersfreigaben kann dies zukünftig nicht mehr passieren, da vorher auf Jugendgefährdung geprüft wird. Unreal Tournament 2003 erhielt von der USK die Altersfreigabe ab 16 Jahren, dennoch läuft im Moment ein Indizierungsverfahren. Bei verbindlichen Altersfreigaben kann dies zukünftig nicht mehr passieren, da vorher auf Jugendgefährdung geprüft wird.

Unabhängig von den Ereignissen in Erfurt war eine Überarbeitung des Gesetzes nach Ansicht der Bundesregierung (auf einmal!) längst überfällig. Wichtigstes Argument: Das alte Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) behandele die jüngeren technischen Entwicklungen der Medien unzureichend oder gar nicht. Mit dem Internet sowie den realistischeren Grafiken in Computerspielen habe sich aber auch die Gefährdungsart geändert: Heute bedrohten in PC-Spielen vor allem Gewalt und moralisch bedenkliche Identifikationsfiguren Kinder und Jugendliche - zumindest nach Ansicht der Politiker. Kritiker bezweifeln aber, dass das Gesetz diese neuen Probleme löst. Selbstkontrolle-Organe, Hersteller und Händler sprechen von einem voreiligen Schnellschuss. In einer Stellungnahme kritisierte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimediadienste-Anbieter (FSM) grundsätzlich, dass der Entwurf angesichts der emotionalen Debatte nach dem Massaker von Erfurt ein »Mindestmaß an Fairness und Sachlichkeit« vermissen lasse.

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