Deutsche Telekom - DSL-Drosselung wird gestrichen

Die Deutsche Telekom wird auch bei Verträgen, die eine Drosselung nach Erreichen von bestimmten Datenvolumen vorsehen, diese Klausel nicht mehr anwenden.

Die Deutsche Telekom will in Zukunft unbegerenzt nutzbare Flatrates und günstigere Tarife mit Datenvolumen anbieten. Die Deutsche Telekom will in Zukunft unbegerenzt nutzbare Flatrates und günstigere Tarife mit Datenvolumen anbieten.

Nachdem die Deutsche Telekom durch das Landgericht Köln dazu verurteilt wurde, bei Flatrates nicht zu drosseln und die Richter auch entsprechende Klauseln deswegen für ungültig erklärt hatte, hat das Unternehmen nun darauf verzichtet, Berufung einzulegen. Die DSL-Drosselung, wie sie bisher geplant war, ist daher vom Tisch.

Stattdessen gibt die Telekom im Firmenblog bekannt, dass man in Zukunft besser mit den eigenen Kunden kommunizieren und diese auch in die Gestaltung von Tarifen einbinden wolle. Bei Kunden, deren Vertrag bereits ein Datenvolumen samt Drosselung vorsieht, wird diese Klausel nicht angewendet, außerdem hat die Telekom ab dem 5. Dezember diesen Bestandteil aus allen Festnetz-Verträgen gestrichen. Das soll betroffenen Kunden auch schriftlich mitgeteilt werden.

Diese Regelung gilt über das Jahr 2016 hinaus, ab dem die Telekom ursprünglich auch bestehende Tarife drosseln wollte. Es sollen aber in Zukunft neue, im Vergleich zu Flatrates günstigere Verträge angeboten werden, die ein Datenvolumen samt Drosselung vorsehen, wenn der Kunde dies wünscht. Flatrates werden aber weiterhin unbegrenzt nutzbar sein - so wie es die Richter auch angeordnet hatten.

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