Deutsche Volkszählung 2011 - AK Vorrat plant Verfassungsklage

Im nächsten Jahr steht die erste Volkszählung in Deutschland seit 1987 an. Bürgerrechtler wollen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

2006 entschied die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, dass Deutschland an der EU-weiten Volkszählung (»Zensus«) im Jahr 2011 teilnehmen wird. Bis zum 15. Juli 2010 will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun eine Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus einreichen, weil das Gesetz nach der Ansicht der Bürgerrechtler gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Genau dieses Recht leitet sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 ab, in dem es ebenfalls um eine geplante Volkszählung ging. Die wurde dann 1987 nach den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts durchgeführt.

Die für 2011 geplante Volkszählung geht zum einen deutlich über die EU-Vorgaben hinaus und steht zum anderen im offensichtlichen Widerspruch zum Urteil von 1983. Die AK Vorrat begründet den Schritt auf ihrer Aktionsseite Zensus11.de:

Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.

Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.

Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.

Die Erhebung ist nicht anonym, da jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.

Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.

Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.

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