Deutsche Telekom - Landgericht Köln verbietet Drosselpläne

Die Verbraucherzentrale NRW hatte vor dem Landgericht Köln gegen die Deutsche Telekom wegen der geplanten Drosselung von Internetanschlüssen geklagt und nun Recht erhalten.

Die Pläne der Deutschen Telekom, Internetzugänge zu drosseln, wurden nun selbst vom Landgericht Köln gedrosselt. Die Pläne der Deutschen Telekom, Internetzugänge zu drosseln, wurden nun selbst vom Landgericht Köln gedrosselt.

Die Verbraucherzentrale NRW sah die ursprünglichen Pläne, Internetanschlüsse nach erreichen eines Datenvolumens auf 384 kbit/s als unangemessene Benachteiligung an. Auch die spätere Änderung auf 2 MBit/s ändere das nicht. Daher hatten die Verbraucherschützer Klage beim Landgericht Köln eingereicht und haben dort nun Recht erhalten.

Im noch nicht rechtskräftigen Urteil wurden die entsprechenden Vertragsklauseln der Telekom nur laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW für unzulässig erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten die entsprechenden Passagen aus den Flatrate-Verträgen gestrichen werden und jegliche Rechtsgrundlage für eine Drosselung entfiele dann. Auch die von der Deutschen Telekom geplante Nichtanrechnung eigener Dienste oder von Diensten, die entsprechende Gebühren an die Telekom zahlen, würde dann wegfallen.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Begriff Flatrate für Kunden bedeute, dass man für einen Festpreis eine bestimmte Surfgeschwindigkeit erhalte und daher nicht mit Einschränkungen rechnen müsse.

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