Seite 3: Diablo 3 - Auktionen gegen echtes Geld

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Inhaltsverzeichnis

Sind währungsübergreifende Geschäfte möglich?

Ja, innerhalb derselben Region. Wenn etwa das britische Pfund deutlich schwächer ist als der Euro, dann kann es sich für deutsche Spieler lohnen, im Pfund-Auktionshaus billige Items zu ersteigern und danach für teuer Geld im Euro-Auktionshaus zu verkaufen. Blizzard unterbindet solche währungsübergreifenden Geschäfte nicht. Für geschäfttüchtige Diablo-Fans kann es sich also durchaus lohnen, die Auktionshäuser der anderen Währungsräume zu überwachen.

Wie bezahle ich den Kaufpreis?

Um zu bezahlen, müssen Sie in Ihrem Battlenet-Konto Rechungsdaten hinterlegen, etwa Ihre Kreditkarten-Nummer. Die Kaufpreise werden dann direkt abgebucht. Alternativ laden Sie Ihr Battlenet-Konto mit Geld auf – wie bei einem Prepaid-Handy. Letzteres erleichtert Ihnen die Kostenkontrolle.

Die Auktionen lassen sich sogar danach sortieren, welche Werte das gesuchte Item anheben soll. Die Auktionen lassen sich sogar danach sortieren, welche Werte das gesuchte Item anheben soll.

In welcher Form bekomme ich den Erlös?

Der Erlös einer Versteigerung fließt auf das Battlenet-Konto des Verkäufers. Er kann den Gewinn zum Ersteigern weiterer Items verwenden – oder er bezahlt damit andere Blizzard-Spiele. Beispielsweise kann man mit dem Erlös aus Diablo-3-Auktionen die Monatsgebühren von World of Warcraft finanzieren. Oder kosmetische Gegenstände für das Online-Rollenspiel. Oder den Kauf von Starcraft 2: Heart of the Swarm.

Kann ich mir den Erlös auszahlen lassen?

Ja, Blizzard arbeitet mit dem Online-Bezahldienst PayPal zusammen. Damit man die Verkaufserlöse in echtes Geld umwandeln kann, muss man das Bezahldienst-Konto und den Battlenet-Account verknüpfen. Die Auszahlung wird dann allerdings Gebühren kosten. Achtung: Erlöse, die vor der Bezahldienst-Verknüpfung direkt auf das Battlenet-Konto geflossen sind, lassen sich nicht mehr in Echtgeld umwandeln. Blizzard behält sich außerdem vor, dass die Auszahlungsoption in manchen Regionen erst nach dem Verkaufsstart nachgeliefert wird.

Für welche Charaktere kann ich ersteigerte Items nutzen?

Für alle. Ersteigerte Gegenstände landen in der gemeinsamen Schatzkiste, auf die Sie mit all Ihren Helden zugreifen können.

Kann ich ersteigerte Gegenstände wieder versteigern?

Ja, aber nicht sofort. Für ersteigerte Gegenstände wird es eine Art »Abklingzeit« geben. Erst nach Ablauf dieser Periode kann man sie erneut anbieten. Wie lange die Abklingzeit dauert, steht noch nicht fest.

Kann ich mir den Kaufpreis zurückerstatten lassen?

Nein. Wer einen Gegenstand ersteigert und danach versehentlich verliert, ist laut Blizzard selbst schuld. Falls Ihr kleiner Bruder Ihr Battlenet-Konto missbraucht, um Gegenstände zu ersteigern, gibt’s ebenfalls kein Geld zurück – zumindest normalerweise nicht. Denn Blizzard wird die gemeinsame Nutzung von Accounts in den Nutzungsbedingungen verbieten. In Härtefällen (etwa wenn der kleine Bruder 10 Millionen Euro in Runen angelegt hat) soll allerdings der Support des Entwicklers helfen.

Falls die just ersteigerte Armbrust durch einen Patch entwertet wird, hat die Dämonenjägerin eben Pech gehabt. Falls die just ersteigerte Armbrust durch einen Patch entwertet wird, hat die Dämonenjägerin eben Pech gehabt.

Was geschieht, wenn ein Patch mein ersteigertes Item wertlos macht?

Dann haben Sie Pech gehabt. Wenn ein Gegenstand durch ein Update verändert oder sogar verschlechtert wird (und Blizzard gibt zu, dass das passieren kann), dann bekommen Sie kein Geld zurück. Jeder sei selbst dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob sich der Kauf langfristig auszahlt, sagen die Entwickler.

Was ist mit Items, die ich mit einem Hardcore-Charakter ersteigert habe?

Hardcore-Helden (deren Tod endgültig ist) verlieren bei Ihrem Ableben zwar alle ersteigerten Gegenstände, können aber nicht an Echtgeld-Auktionen teilnehmen. Für die gibt es ein separates Auktionshaus, in dem Ausrüstung nur gegen Gold gehandelt werden kann.

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