Die französische Verbraucherschutzorganisation Union fédérale des consommateurs (UFC Que Choisir) hat eine offizielle Beschwerde an den Entwickler Blizzard über das Action-Rollenspiel Diablo 3geschickt. Neben den instabilen europäischen Servern kritisiert die Behörde vor allen den Online-Zwang generell. Erst letzte Woche mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwickler ab.
Laut der Website der UFC Que Choisir gingen seit dem Release von Diablo 3 über 1500 Beschwerden französischer Käufer bei der Behörde ein. In der Begründung heißt es weiter: »die Entwickler haben Kopierschutzmaßnahmen in das Spiel eingebaut, die eine dauerhafte Internetverbindung benötigen. Diese Entwicklung verursacht mehrere Probleme: die Belastung der Infrastruktur und die unzulässige Pflicht, sich als Spieler mit dem Internet zu verbinden.«
Auch verhindert der Internet-Zwang, dass das Spiel an Freunde weitergegeben oder in öffentlichen Bibliotheken verliehen werden könne, so die UFC weiter. Blizzard hat 15 Tage Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ansonsten drohen sogar gerichtliche Schritte.
Diablo 3 - Auch französische Verbraucherschutzbehörde kritisiert Blizzard
Nachdem der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband bereits Blizzard für Diablo 3 abgemahnt hat, folgt jetzt auch das französische Pendant und schickt eine Beschwerde in die USA.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.