»Die größte Lüge im Internet« - Nutzungsbedingungen überfordern Nutzer

Die oft viele Seiten langen Nutzungsbedingungen von Internet-Diensten werden von den meisten Nutzern nicht gelesen, aber bestätigt. Eine Studie zeigt nun, dass selbst bizarre Klauseln angenommen werden.

Eine Studie belegt, dass Nutzungsbedingungen so gut wie nie gelesen oder verstanden werden. Eine Studie belegt, dass Nutzungsbedingungen so gut wie nie gelesen oder verstanden werden.

Die beiden Forscher Jonathan Obar und Anne Oeldorf-Hirsch haben die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht und dabei den Titel »Die größte Lüge im Internet« verwendet. Diese Aussage bezieht sich darauf, dass so gut wie alle Internet-Nutzer bei der Anmeldung bei Diensten oder sozialen Netzwerken bestätigen, die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. In der Praxis ist das allerdings nicht der Fall, wie vermutlich fast jeder auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

Für die Studie wurden 543 Studenten aus dem Bereich Kommunikation einer großen Universität im Osten der USA als vermeintliche Tester einer neuen Webseite ausgewählt. Den Studenten wurde gesagt, ihre Universität würde mit dem sozialen Netzwerk NameDrop - das es in der Realität nicht gibt - zusammenarbeiten und die Studenten sollten die Webseite vor der eigentlichen Veröffentlichung ausprobieren. Bei der notwendigen Anmeldung wurde wie üblich darum gebeten, die Nutzungsbedingungen und die Regelungen zur Privatsphäre zu lesen.

Die zusätzlichen Privatsphäre-Bedingungen konnten über eine Schaltfläche übersprungen werden. 74 Prozent der Teilnehmer nutzen diese Möglichkeit und von denen, die sich den Text ansahen, verbrachte niemand mehr als 73 Sekunden damit. Das komplette Durchlesen hätte jedoch rund 30 Minuten dauern müssen. Die Nutzungsbedingungen selbst wurden im Schnitt nur 51 Sekunden gelesen, obwohl hier 16 Minuten notwendig gewesen wären. Darin waren aber zwei Klauseln enthalten, die eigentlich hätten auffallen sollen.

Die erste Klausel räumte NameDrop das Recht ein, die Daten des Nutzers auf Anfrage mit der National Security Agency (NSA) zu teilen und ist vermutlich noch recht nah an den realen Bedingungen in den USA. Doch mit einer anderen Klausel stimmten die Nutzer zu, NameDrop als Bezahlung für den angebotenen Dienst ihr erstes Kind zu überlassen. Sollten die Teilnehmer aktuell noch kein Kind haben, sollte diese Klausel noch bis ins Jahr 2050 gelten. Einige wenige Teilnehmer lasen diese Klauseln in den Nutzungsbedingungen tatsächlich - und stimmten überraschenderweise trotzdem zu. Laut den Forschern deutet das auf einer Überlastung durch Informationen hin, die letztlich dazu führen, dass sie ignoriert werden.

Quelle: SSRN

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