DRM-Geldbuße in Brasilien - Strafe für Hersteller möglich

Brasilien dreht den Spieß um: Künftig werden Käufer geschützt und Hersteller bei zu restriktiven Kopierschutzmaßnahmen geschröpft.

Eine neue Gesetzesauslegung des von der UN verabschiedeten WIPO Copyright Treaty in Brasilien bestraft zwar auch weiterhin die illegale Verbreitung von Software und anderen Medieninhalten, erlaubt Käufern aber das knacken von Kopierschutzmaßnahmen, sofern die geschützten Inhalte danach nur für den Privatgebrauch verwendet werden. Außerdem sollen Hersteller mit Geldbußen abgestraft werden, wenn das verwendeten DRM-System nach dem Urheberrechtsgesetz legale Verwendungsmöglichkeiten von Inhalten einschränkt.

In englischer Sprache lautet die Passage wie folgt:

§1º. The same sanction applies, without prejudice to other sanctions set forth by law, to whom, through whatever means:

a) hinders or prevents the uses allowed by arts. 46, 47 and 48 of this Act [which addresses limitations to copyright including fair dealing]; or

b) hinders or prevents the free use of works, broadcast transmissions and phonograms which have fallen into the public domain.

Wer sich also in Brasilien eine DVD oder Blu-ray kauft und anschließend für sein mobiles Gerät rippt, muss keine Strafe fürchten. Anders sieht es bei Herstellern aus, die Käufern etwa durch eine Internetpflicht den Gebrauch von Software unmöglich machen – ob das auch explizit auf Ubisofts kontrovers diskutierten Online-Kopierschutz Ubisoft Game Launcher zutrifft, geht aus der Quelle jedoch nicht hervor. Fakt ist: Auch wer nur alleine Assassin's Creed 2 oder Splinter Cell: Conviction spielen möchte, muss mit dem Internet verbunden sein. In 88% der brasilianischen Städte gibt es in diesem Jahr bereits Breitband-Internet, landesweit nutzen rund 67 Millionen Brasilianer das Internet.

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