Emsdetten und die »Killerspiele« - Stellungnahme der USK

Nach den Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden hat sich nun auch die für die Einstufung von Computerspielen in Deutschland zuständige Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle (USK) via Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Darin wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der USK nicht um einen willkürlich von der Spieleindustrie kontrollierten Verein handele, sondern die USK direkt den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) unterstellt sei und diese auch den Großteil der Gutachter benennen würden. Zudem forderten Sie den Handel sowie die Familien auf, dass die rechtlich-verbindlichen Alterseinstufungen auch tatsächlich beachtet werden müssen.

Stellungnahme der USK:

»Unser Mitgefühl gilt allen Opfern und Betroffenen des schrecklichen Ereignisses an der Geschwister-Scholl-Schule Emsdetten.

Das wichtigste ist jetzt sicher, den Schüler/innen, Lehrer/innen und Angehörigen zu helfen und zu klären wie diese Tat geschehen konnte. Dabei sollte es keine Denkverbote geben.

Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt, 2002, haben Bund und Länder den deutschen Jugendschutz nochmals reformiert und verstärkt. Die Alterskennzeichnung von Computerspielen wurde durch das Jugendschutzgesetz den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) übertragen. Die Alterskennzeichen werden durch den Ständigen Vertreter der OLJB erteilt. Dies geschieht auf der Grundlage der Voten der Gutachter, die überwiegend von den OLJB benannt wurden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann nicht gekennzeichnete Computerspiele indizieren.
Dass der Jugendschutz in Deutschland auf Gewaltdarstellungen deutlich restriktiver reagiert als in allen unseren Nachbarstaaten zeigt der europäische Vergleich. Über den Jugendschutz hinaus stellt der§ 131 StGB die Herstellung und Verbreitung von gewaltverherrlichenden „Killerspielen“ insgesamt unter Strafe.

„Gesetzliche Maßnahmen allein reichen aber nicht aus. Es bedarf des breiten Engagements der Zivilgesellschaft.“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Haushaltsdebatte am 22.11.)
Das Prinzip der Koregulierung im deutschen Jugendschutz schließt das Bündnis mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich ein. Der Jugendschutz kann gegenüber Gewaltdarstellungen frühzeitiger und restriktiver vorgehen, weil er sich auf das gemeinsame Vorgehen staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte stützt, das ebenso wie in den Gremien der USK die Arbeitsweise der BPjM und der FSK prägt.

Die USK fordert die Beachtung ihrer Alterskennzeichen am Ort des Verkaufs: im Handel. Sie wirbt für die Beachtung der Alterskennzeichen am Ort der Nutzung: im Kinderzimmer. Dazu braucht sie Unterstützung und Verbündete: in der Familie wie in der Schule und in den Medien. Wir finden es daher bedauerlich, dass die Tragödie an der Geschwister-Scholl-Schule von Einzelnen eilig instrumentalisiert werden soll, um das in Deutschland etablierte und gesetzlich geregelte Freigabeverfahren für Computer- und Videospiele in Frage zu stellen.«

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