Das seit mittlerweile drei Jahren andauernde Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook steht offenbar kurz vor dem Abschluss. Wie ComputerBase mit Bezug auf einen Artikel der Bild am Sonntag berichtet, hat die Behörde offenbar beschlossen, Facebook die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte zu untersagen.
Nachdem Kartellamtspräsident Andreas Mundt im vergangenen Dezember in einem Interview die Erhebung von Nutzerdaten mit dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Verbindung gebracht hatte, soll das Kartellamt laut BamS jetzt eine Entscheidung gegen Facebook getroffen haben. Wie die BamS erfahren haben will, sind vor allem der Austausch von Facebook-Nutzerdaten mit Diensten wie Twitter, Whatsapp und Instagram, aber auch mit Spiele-Apps und Webseitenbetreibern der Behörde ein Dorn im Auge.
Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
Über Schnittstellen der Drittanbieter-Dienste finde ein Datenaustausch statt, über den Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. Als zusätzlicher Kritikpunkt gilt die mangelnde Transparenz der Verwertung persönlicher Daten gegenüber den Nutzern von Facebook. Unklar ist derzeit allerdings, welche Auflagen Facebook wann genau erfüllen muss. Die Behörde selbst wollte sich dazu bislang nicht öffentlich äußern.
Facebook selbst kündigte gegenüber der BamS bereits an, gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Widerspruch einlegen zu wollen. Sollte sich Facebook den Auflagen widersetzen, drohen der Firma Strafzahlungen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro. Demgegenüber kritisierten die Grünen die Maßnahmen der Kartellbehörde als unzureichend. Laut Welt Online sei die Entscheidung »ein richtiger Schritt«, allerdings erfordere die Situation die Aufspaltung des Konzerns durch eine (Zwangs-)Trennung von Whatsapp und Instagram.
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