Seit dem Jahr 2013 wehrt sich Microsoft gegen eine gerichtliche Anordnung, laut der das Unternehmen E-Mails des Dienstes Outlook.com an US-Behörden herausgeben soll, obwohl die Nachrichten nicht in den USA, sondern in einem Datenzentrum in Irland gespeichert sind. Laut Microsoft müssen die US-Behörden versuchen, über ein Rechtshilfeersuchen an die irischen Behörden an diese E-Mails zu gelangen.
Doch für die US-Regierung unterliegt Microsoft als US-Unternehmen ausschließlich den Gesetzen der USA und der physische Speicherort von Daten sei daher irrelevant. Im Fall selbst wurde wegen Drogenschmuggels ermittelt.
Das US Court of Appeals for the 2nd Circuit in New York hat nun zugunsten von Microsoft entschieden und die Anordnung der vorherigen Instanz aufgehoben. Auch die wegen der Weigerung des Unternehmens erfolgte Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts wurde entsprechend aufgehoben.
Laut Richterin Susan Carney gilt das Gesetz aus dem Jahr 1986, das den Forderungen der US-Regierung und dem vorherigen Urteil zugrunde lag, nur für Daten, die in den USA gespeichert sind. US-Unternehmen könnten daher nicht per Durchsuchungsbefehl dazu gezwungen werden, im Ausland gespeicherte Daten herauszugeben. Der Sinn des Gesetzes sei außerdem der Schutz persönlicher Daten vor einem willkürlichen Zugriff von Behörden.
Für Microsoft ist das Urteil ein wichtiger Erfolg, der auch für andere Unternehmen sicherstellt, dass US-Behörden auf Daten in der EU keinen Zugriff haben. Microsoft wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles auch von Unternehmen wie Apple, Cisco, AT&T oder Verizon sowie den Bürgerrechtlern der Electronic Frontier Foundation unterstützt.
Quelle: Reuters
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