Täglich berichtet GameStar.de über die aktuellen Ereignisse in der Welt der Videospiele, doch wie ist der »status quo« überhaupt entstanden? In dem wöchentlichen Format »Es war einmal« wagen wir den Blick in die Vergangenheit und präsentieren Ihnen die wichtigsten News, die heißesten Gerüchte, und die besten Neuerscheinungen vor genau neun Jahren.
19. April 2001 - 25. April 2001
Die wichtigste News
Blizzard spioniert Spieler aus
Im Jahr 2001 startet der Publisher Blizzard seine ganz eigene Vorratsdatenspeicherung. GameStar berichtet am 25. April 2001 darüber, dass der neuste Patch vom Action-Rollenspiel Diablo 2 (v1.06) einige kontroverse Änderungen an den Nutzungsbedingungen vornimmt. Wer sich im Blizzard-eigenen Multiplayer-Dienst Battlenet anmeldet, gab dem Publisher einen Freischein für etwas, dass GameStar vor neun Jahren verurteilend »Datenklau« nannte.
Die überholten Nutzungsbedingungen lasen sich beispielsweise wie folgt: "Blizzard hat das Recht, Identifizierungsinformationen bezüglich der Hardware und des Betriebssystems, einschließlich der Identifikationsnummern der Festplatten, CPU, IP-Adressen zu erhalten, ohne dass Sie darüber informiert werden." Einige Zeilen später stellte der Publisher gleich klar, wofür er die Daten nutzen wolle: "Es gehört zur Politik von Blizzard, bei strafrechtlichen Nachforschungen mit den entsprechenden Institutionen in vollem Umfang zu kooperieren, IP-Adressen und damit verbundene persönliche Informationen zu verfolgen, sowie alle zur Verfügung stehenden Benutzer-Informationen bereitzustellen."
Damit sicherten sich die Diablo-2-Entwickler das Recht, die genannten Informationen jederzeit ohne erneute Zustimmung des Nutzers abzufragen. Dieser hatte bis dahin nicht einmal »richtig« zugestimmt: Die Zustimmung erfolgte mit dem Klick auf den Button »Login« - lediglich eine kleine Warnmeldung wies darauf hin, dass sich der Spieler die geänderten Benutzerregeln anschauen sollte. Schon konnte Blizzard ein nahezu vollständiges Nutzerprofil erstellen: Computerkonfiguration, Wohnort, verwendete Software, Betriebssystem, besuchte Internetseiten usw. Ein weiteres Novum: Blizzard behielt sich vor, CD-Keys von Spielern zu sperren. GameStar erklärte: "Damit könnten Sie, obwohl Sie die Battlenet-Option von Diablo 2 beim Kauf ja mitbezahlt haben, nicht mehr im Battlenet spielen."
Diablo 2 - Screenshots ansehen
In den heutigen Zeiten, in denen selbst der Staat versucht Nutzerprofile von Internetsurfern zu erstellen, beliebte Social-Network-Seiten wie StudiVZ und Facebook ähnliche Nutzungsbedingungen wie Diablo 2 haben und Netz-Riesen wie Google und DoubleClick das Verhalten von Nutzern rund um die Uhr aufzeichnen, würden solche Änderungen kaum auffallen. Vor neun Jahren reagierte GameStar jedoch mit Vorsicht: "Aufgrund dieser neuen Nutzerbedingungen raten wir derzeit dringend davon ab, Diablo 2 über das Battlenet zu spielen."
Weitere News:
- Der Publisher Activision veröffentlichte am 19. April 2001 erste Details zum gerade erst angekündigten Sportspiel Tony Hawk's Pro Skater 3. Demnach werden die Skater im neusten Teil durch "lebendige Umgebungen wie Rio oder Paris fahren, in denen sie nicht nur mit Autos, sondern auch mit genervten Fußgängern und sporadischen Unfällen zu tun haben werden."
» Den Test von Tony Hawk's Pro Skater 3 lesen
- Ingame-Werbung ist bereits 2001 im Gespräch: Der Publisher Electronic Arts geht am 23. April 2001 eine Kooperation mit dem Bezahlsender Premiere ein. Demnach sollen rotierende Bandenwerbung, diverse Logos und sogar das Interview-Studio den Spieler daran erinnern, gleich nach Spielende den Decoder zu bestellen.
- Der Publisher CDV gründet vor neun Jahren sein eigenes Entwicklerstudio: CDV Entertainment Software. Bis heute hat das Studio den Spielern die beiden Titel Lula 3D und Days of Oblivion 2 »geschenkt«.
» Lesen Sie auf den folgenden Seiten über indizierte Shooter, die E3 2001 und den Kampf um den »Titel«.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.