Es war einmal #53 - Raubkopierer sind keine Verbrecher

Diese Woche in »Es war einmal«: Ist das Kopieren von Software für eigene Zwecke illegal?

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Täglich berichtet GameStar.de über die aktuellen Ereignisse in der Welt der Videospiele, doch wie ist der »status quo« überhaupt entstanden? In dem wöchentlichen Format »Es war einmal« wagen wir den Blick in die Vergangenheit und präsentieren Ihnen die wichtigsten News, die heißesten Gerüchte, und die besten Neuerscheinungen vor genau neun Jahren.

14. Februar 2002 - 20. Februar 2002

Die wichtigsten News

Raubkopierer sind keine Verbrecher - unter Umständen

Bildquelle: http://img504.imageshack.us/i/bartpt4.jpg/ Bildquelle: http://img504.imageshack.us/i/bartpt4.jpg/

Das Thema Raubkopien ist fast so alt wie Videospiele selbst. Auch vor neun Jahren haben Publisher gegen das Kopieren ihrer Sofware gekämpft, auch wenn sich die Mittel geändert haben (Drehscheiben wurden durch Online-Zwang ersetzt). Am 15. Februar 2002 meldete der Computerspielehersteller-Verband IDSA (Interactive Digital Software Association), dass der Videospiel-Industrie in den USA im Jahr 2001 durch Raubkopien rund 1,9 Milliarden US-Dollar an Umsatz verloren gingen. Als Folge kündigte die IDSA an, dass sie die US-Regierung dazu auffordern werde, gegen rund 50 Länder Maßnahmen zu ergreifen, die angeblich nicht rigoros genug gegen das illegale Kopieren von Computerspielen vorgehen.

Auf der Liste der 50 Länder war mit Sicherheit auch Österreich vertreten. Genau einen Tag vor der IDSA-Meldung bestätigte nämlich der oberste Gerichtshof der Republik Österreich, dass Raubkopien für den eigenen Gebrauch nicht strafbar sind. Das Unternehmen Microsoft hatte einen in Wien wohnhaften PC-Nutzer angeklagt, weil sich unter anderem nicht lizensierte Kopien von Windows 95, Word 97 und Encarta in seinem Besitz befanden. Die Software-Sammlung hatte der Angeklagte von seinem Bruder geschenkt bekommen, auf seinem PC installiert und an weitere Nutzer vermietet. Über vier Jahre zog sich der Prozess, der mit einem überraschenden Urteil abgeschlossen wurde: "Die unbefugte Vervielfältigung eines Computerprogramms ist dann nicht strafbar, wenn sie nur zur eigenen Verwendung dient."

An diesem Urteil ist auch noch heute und auch in Deutschland etwas Wahres dran. Das Stichwort lautet in diesem Fall Kopierschutz. Es gibt tatsächlich so was wie »Legale Privatkopien«, also kopierte CDs/DVDs, deren Anfertigung zum privaten Gebrauch legal ist. Eine Voraussetzung dafür ist, dass kein Kopierschutz vorhanden ist. Diese Einschränkung macht das Thema Legale Privatkopien für Videospieler aber fast schon wieder uninteressant, da nahezu keine Spiele ohne Kopierschutz veröffentlicht werden. Und ein solcher Kopierschutz darf eben nicht geknackt werden.

Duke Nukem Forever - Screenshots ansehen

Vor neun Jahren war aber nicht nur die immer wiederkehrende Raubkopie-Problematik Thema der Woche, auch der Duke gab sich mal wieder die Ehre. Am 15. Februar veröffentlichte der Publisher Take 2 eine Pressemitteilung zur Jahresbilanz des Unternehmens. Darin wurde der Shooter Duke Nukem Forevernicht in den erwarteten Umsatz für das Geschäftsjahr 2002 eingerechnet. Eine furchtbare Nachricht für die wartenden Fans, die natürlich noch nicht wussten, dass sie sich bis zum Jahre 2011 gedulden werden müssen.

Fans aus dem US-Staat Georgia mussten sich sowieso Sorgen machen, ob Duke Nukem Forever bei ihnen zum Verkauf angeboten wird. Zwar hat 3D-Realms-Chef George Broussard bestätigt, dass der Finanzbericht nichts zu sagen hätte, aber eine ganz andere Entwicklung konnte den Release zusätzlich gefährden. Georgia hat als erster Staat in den USA ein Gesetzt erlassen, das sich mit gewalthaltigen Spielen beschäftigt. Der »Violent Video Game Protection Act« stellte Händler sowie Privatpersonen unter Strafe, die PC- und Videospiele mit gewaltverherrlichendem Inhalt an Kinder und Jugendliche vermieten oder verkaufen.

Was ist sonst noch passiert?

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