EU-Gericht weist Intel-Petition ab - Keine Fristverlängerung

Ein Antrag von Intel auf Verlängerung der Frist, in der der Chiphersteller seine Verteidigung gegen die Vorwürfe der EU-Kommission durch weitere Dokumente verstärken wollte, wurde nun von dem zuständigen, zweithöchsten EU-Gericht abgewiesen.

Ein Antrag von Intel auf Verlängerung der Frist, in der der Chiphersteller seine Verteidigung gegen die Vorwürfe der EU-Kommission durch weitere Dokumente verstärken wollte, wurde nun von dem zuständigen, zweithöchsten EU-Gericht abgewiesen. Die Kommission wirft Intel vor, große Rabatte gewährt zu haben, um Geschäfte mit Konkurrent AMD zu behindern. Intel zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des EU-Gerichts, wies aber darauf hin, dass dies keinerlei Bedeutung hinsichtlich der eigentlichen Vorwürfe habe. AMD nannte den Antrag von Intel einen Versuch, die Entscheidung der EU-Kommission zu verzögern und begrüßte daher in Person des Executive Vice President der Rechtsabteilung, Tom McCoy, die Abweisung des Intel-Antrags. Sollte Intel nun dennoch weitere Dokumente einreichen, ist die EU-Kommission rechtlich nicht verpflichtet, diese zu sichten oder zu berücksichtigen.

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