Um die Entwicklung von Fallout Onlineist es derzeit wahrlich nicht gut bestellt. Vor kurzem wurde bekannt, dass Bethesda seine Klageschrift gegenüber Interplay ausgeweitet hat und zwar um die Ansprüche auf bekannte Gegenstände und Namen aus dem Fallout-Universum. Damit wäre Interplay untersagt, Dinge wie beispielsweise den Pip-Boy oder die zweiköpfige Kuh zu verwenden. Interplay konterte nun, indem auf den Vertrag zwischen den beiden Unternehmen verwiesen, der damit ad absurdum geführt würde.
Die Interpretation von Bethesda verlangt von Interplay, dass sie ein MMOG unter dem Namen Fallout entwickeln und herausbringen würden, das aber ohne jegliche Beziehung zur Marke Fallout wäre.
Zum einen wäre dies nicht nur absurd, sondern sogar vertraglich untersagt, da es Interplay nur erlaubt ist die Lizenz und die lizenzierten Kennzeichen nur in Verbindung mit dem Fallout-MMOG zu nutzen... und zu keinem anderen Zweck.
Beiden Parteien ging es nicht darum, dass Interplay beispielsweise ein Online-Baseball-Spiel oder ein Poker-Spiel unter dem Namen Fallout entwickeln würde.
Nun bleibt abzuwarten wie das Gericht entscheidet.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.