FBI vergisst Megaupload-Domain - Pornos, Drogen & Schadsoftware auf beschlagnahmter Seite

Das FBI hatte vergessen, die beschlagnahmte Domain von Megaupload zu verlängern, die daraufhin versteigert wurde.

Die Domain von Megaupload wurde vom FBI anscheinend vergessen. Die Domain von Megaupload wurde vom FBI anscheinend vergessen.

Zu den vielen Maßnahmen, mit denen die US-Behörden gegen den ehemaligen Filehoster Megaupload von Kim Dotcom vorgingen, gehörte auch die Beschlagnahmung der entsprechenden Domain. Die Domain wurde dann auf eine Webseite umgeleitet, die auf die Beschlagnahmung hinwies. Doch anscheinend hat die FBI Cyber Division vergessen, dass Domains ablaufen und die Registrierung von Megaupload.com nicht verlängert. Nachdem die Domain am 3. April 2015 abgelaufen war, hatte der Registrar GoDaddy die Domain noch einige Zeit gesperrt und auf eine Verlängerung durch das FBI oder einen Verkauf gewartet.

Am 13. Mai hatte sich ein Käufer, der sich »Earl Grey« nennt und aus Großbritannien stammt, die Domain schließlich in einer Auktion bei GoDaddy gesichert und darauf anscheinend mehrere zwielichtige Dienste beworben. Kim Dotcom selbst wies auf Twitter vor einigen Tagen darauf hin, dass auf seiner ehemaligen Domain plötzlich »Pornos, Drogen, Schadsoftware und Werbe-Betrug“ angeboten werden. Dabei kamen aber weiterhin die Domain-Name-Server des FBI zum Einsatz. Es dauerte rund eine Woche, bis das FBI selbst tätig wurde und GoDaddy kontaktierte.

Daraufhin wurde die Megaupload-Domain und einige andere, vor allem von vom FBI beschlagnahmte Glücksspiel-Webseiten, von GoDaddy wegen der Untersuchungen des Vorfalls gesperrt. Die Verbreitung von Schadsoftware lief allerdings noch einige Tage weiter. Der Käufer »Earl Grey« hat diesen Schritt laut dem Bericht auf Twitter harsch kritisiert, denn aus seiner Sicht hatte er die Domain rechtlich einwandfrei erworben. Außerdem wurde nun durch die Sperre seitens GoDaddy auch seine anonyme Registrierung über den GoDaddy-Dienst „Domains by Proxy“ aufgehoben und seine echte Identität angegeben. Für jemanden, der Geschäfte mit Schadsoftware-Verbreitern macht, sicher keine angenehme Situation.

Quelle: Ars Technica

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