Richter Peter Charleton zweifelte in seinem Urteil laut Networkworld nicht an, dass ein substantielles Anteil der Kunden des Internet-Providers UPC illegales Filesharing betreiben. Es gäbe in Irland keine Gesetze, die eine Trennung von Internet zulassen würden, obwohl das EU-Recht dies vorsehe.
Dies schade Unternehmen und würde zudem die Möglichkeiten kreativ tätiger Iren verringern, von ihren Arbeiten zu leben. Eine wichtige, inländische Industrie werde auf diese Weise zerstört, so Richter Charleton, der trotz dieser Ansichten die Klage von Warner Music, Universal Music Group, Sony BMG und EMI aus den genannten Gründen zurückwies.
Die von den Konzernen gewünschte Regelung, nach der Internetnutzer nach drei Warnungen wegen illegalen Downloads dauerhaft von Netz getrennt werden sollen, ist damit vorerst hinfällig. Der Provider UPC erklärte, er werde weiterhin mit Rechteinhabern zusammenarbeiten, doch das Urteil zeige, dass Provider nicht für die Urhaberrechts-Verstöße seiner Kunden verantwortlich seien.
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