Die umstrittene Hadopi-Behörde in Frankreich kann den ersten »Erfolg« vor Gericht gegen einen Filesharer vorweisen. Er soll trotz drei erhaltener Warnungen zu seinen Filesharing-Aktivitäten zwei Lieder von Rihanna illegal aus dem Netz geladen haben.
Obwohl er vor Gericht erklärte, gar nicht zu wissen, wie man so etwas macht und seine Partnerin versicherte, dass sie die Lieder heruntergeladen hatte, wurde der Franzose für schuldig befinden. Allerdings wurde der Betroffene nur zu einer Strafe von 150 Euro verurteilt. Selbst der Staatsanwalt hatte gerade einmal 300 Euro gefordert - nicht direkt wegen der Downloads, sondern wegen der mangelhaften Sicherheit seines Netzwerks.
Den staatlichen Einnahmen von 150 Euro stehen allerdings 21 Millionen Euro an Ausgaben für die Hadopi-Behörde gegenüber. Während die Behörde offiziell erklärt, dass das 3-Strikes-System funktioniert und Filesharer abschreckt, zeigen Umfragen laut Netzpolitik.org, dass sich die Download-Aktivitäten einfach auf die Nutzung von VPNs, Proxys oder auch Filehoster verschoben haben.
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