Frankreich - 3-Strikes-Gesetz geändert

Frankreich hat ein verändertes 3-Strikes-Gesetz verabschiedet, das einen Internet-Anschluss nun so behandeln soll wie einen Führerschein. Die Entscheidung über die Sperre trifft ein Richter. Die Sperre kann bis zu einem Jahr betragen.

Nachdem das Verfassungsgericht das bereits beschlossene 3-Strikes-Gesetz gestoppt hatte, da es gegen die Verfassung verstieß, hat der französische Senat nun eine veränderte Version beschlossen. So wird nicht mehr die Behörde HADOPI Internet-Sperren anordnen, sondern ein Richter in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren. Die Sperre soll bis zu ein Jahr betragen können und der Betroffene in dieser Zeit den Anschluss weiter bezahlen müssen.

Das neue Gesetz nutzt eine Regelung, wie sie ähnlich auch bei einem Führerschein-Entzug genutzt wird. Die umstrittene Behörde HADOPI soll trotzdem eingerichtet werden, um die Richter mit Ermittlungsmaterial zu versorgen. Auch das neue Gesetz widerspricht allerdings dem Beschluss des EU-Parlamentes, das 3-Strikes-Regelungen ausgeschlossen hatte.

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