EU-Behörden könnten Routerzwang wieder möglich machen

Internet-Provider dürfen seit 2016 den Kunden nicht mehr vorschreiben, welcher Router benutzt werden muss. Die EU-Regulierungsbehörden werden diese Vorgabe aber möglicherweise bald aushebeln.

Die Deutsche Telekom wünscht sich den Routerzwang zurück. Die Deutsche Telekom wünscht sich den Routerzwang zurück.

Update, 15.11.2019: Die Telekommunikationsprovider wissen im Kampf für den Routerzwang möglicherweise die EU-Regulierungsbehörden auf ihrer Seite.

Wie Golem berichtet, hat das zuständige Gremium für elektronische Kommunikation (GEREK) in einem Vorschlag für Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes drei verschiedene Varianten skizziert:

  • ein Netzabschlusspunkt als Dose in der Wand
  • ein Netzabschlusspunkt beim Modem
  • ein Netzabschlusspunkt am Router

Der derzeitige Leitlinienentwurf der GEREK sieht außerdem vor, dass Netzbetreiber ein providerseitiges Modem aus beliebigen technischen Gründen als Netzabschlusspunkt verlangen dürfen. Damit könnten Provider den Routerzwang auf anderem Weg zurückbringen.

Originalmeldung: Der Routerzwang ist tot, es lebe der Routerzwang? Wenn es nach der Deutschen Telekom und den Provider-Verbänden ANGA, BUGLAS, VKU und VATM ginge, wäre die freie Routerwahl bald wieder vom Tisch.

Denn laut Heise will die Telekom zusammen mit den genannten Verbänden gegen die Regelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgehen, die seit 2016 Providern verbietet, ihren Kunden den Gebrauch eines bestimmten Routers vorzuschreiben. Dabei behaupten sie, dass das TKG in diesem Punkt gegen geltendes Europarecht verstoße.

Netzabschlusspunkt als Stein des Anstoßes

Das gemeinsame Positionspapier der Verbände und der Telekom macht seine Kritik an der »Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes« durch das TKG beziehungsweise den deutschen Gesetzgeber fest. Der Netzabschlusspunkt (sprich, die Netzanschluss-Dose im Haus) bildet laut TKG den Endpunkt des öffentlichen Netzes - und damit des Einflussbereichs der Provider.

Dass Kunden selbst entscheiden können, welches Endgerät sie nutzen, ist Internetprovidern ein Dorn im Auge. Dass Kunden selbst entscheiden können, welches Endgerät sie nutzen, ist Internetprovidern ein Dorn im Auge.

Ihre Kritik und die Behauptung, das TKG verstoße gegen europäische Vorgaben, begründen die Verbände und die Telekom dabei folgendermaßen:

  1. Ihrer Meinung nach kann der Gesetzgeber nicht bestimmen, wo der Netzabschlusspunkt liegt. Das kann laut Europarecht nur die Regulierungsbehörde - diese Voraussetzungen für diese Funktion erfülle der Gesetzgeber in Deutschland aber nicht. Stattdessen sei die Bundesnetzagentur zuständig.
  2. Die »Verwendung kundeneigener Netzabschlussgeräte« führe zu Problemen durch »mangelnde Interoperabilität der Geräte, dadurch bedingte gegenseitige Störungen, veraltete Firmware-Stände und Sicherheitslücken«.

Die Telekom und die Verbände fordern deshalb die »Hoheit über die Netzabschlussgeräte« und damit die Kontrolle über die aktiven Netzabschlusspunkte. Konkrete Beispiele, welche Probleme durch die aktuelle Regelung auftreten können, bleibt das Positionspapier allerdings schuldig.

Dementsprechend bleibt bislang offen, ob und welche Folgen sich für die freie Endgerätewahl im Telekommunikationsbereich aus der Kritik der Verbände und der Telekom ergeben. Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur haben das Papier bislang nicht kommentiert.

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