Frieden zwischen Apple und Samsung - Nur außerhalb der USA und mit Ausnahmen

Apple und Samsung haben sich geeinigt, die gegenseitigen Patentklagen fallenzulassen - mit einem sehr großen »Aber«.

Apple und Samsung streiten sich vorerst vor allem in den USA weiter. Apple und Samsung streiten sich vorerst vor allem in den USA weiter.

Die jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung werden nach einer gemeinsamen Erklärung der beiden Unternehmen nun zumindest deutlich weniger. Alle Klagen wegen Patentverstößen werden fallengelassen, doch da sich diese Vereinbarung nur auf Fälle außerhalb der USA beschränkt, handelt es sich nicht wirklich um einen Friedensschluss zwischen den Konkurrenten.

Gerade in den USA, dem für Apple wichtigsten Markt, wurde Samsung zu den größten Schadensersatzzahlungen verurteilt und geht dort gegen die Entscheidungen vor, während Apple sogar noch größere Summen und Verkaufsverbote fordert. Zumindest in Südkorea, Australien, Deutschland, Japan, Großbritannien, Italien, Frankreich und den Niederlanden müssen sich die Gerichte nun aber nicht mehr mit den Patentklagen befassen. Dort wurden je nach Land auch teilweise gegensätzliche Urteile gesprochen, gegen die die jeweils unterlegene Partei in Berufung ging. In Großbritannien musste sich Apple sogar öffentlich für Vorwürfe gegenüber Samsung entschuldigen, nutzte diese Entschuldigung aber sofort wieder für neue Vorwürfe.

Ein Ende der Prozesse war daher auch auf Jahre nicht abzusehen. Als Gründe für den teilweisen Waffenstillstand sehen Beobachter nicht nur die inzwischen immens hohen Kosten für beide Seiten, sondern auch die zunehmende Konkurrenz auf dem Smartphone-Markt durch andere Hersteller wie Huawei, Lenovo oder auch Xiaomi. Doch solange Apple und Samsung sich in den USA nicht einigen oder gar ein gegenseitiges Patentabkommen schließen, dürfte es auch weiterhin zu Klagen mit hohen Forderungen auf beiden Seiten kommen. Laut Samsung betrifft die nun erfolgte Einigung auch nicht die Streitigkeiten über mögliche Lizenzzahlungen und deren Höhe.

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