Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf - egal ob diese auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Urteil des Verfahrens zwischen dem deutschen Software-Händler UsedSoft und dem US-amerikanischen Software-Produzenten Oracle.

Es sei für den Weiterverkauf nicht von Belang, ob Software auf einem Datenträger oder voll digital als Download erworben werde. Der Konzern Oracle argumentierte, bei Downloads erwerbe der Käufer lediglich die Lizenz zur Nutzung einer Kopie der Software und sei nicht deren Eigentümer.

Dem widersprach der EuGH in seinem Urteil: Mit der erworbenen Lizenz werde der Käufer zum Eigentümer der Software-Kopie. Mit dem Verkauf erlösche aber das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.

In zwei Punkten schränkt das Urteil des EuGH den freien Lizenzhandel aber ein. So ist zum Einen das Aufteilen von Lizenzpaketen nicht rechtens. Das heißt, dass man überschüssige Kopien bei Sammellizenen nicht weiterverkaufen darf. Sind etwa beim Kauf einer Software zehn Lizenzen im Kaufpreis inbegriffen, der Kunde benötigt aber nur acht davon, darf er die übrigen zwei nicht weiterverkaufen.

Zum Zweiten liegt das Vervielfältigungsrecht für Software weiterhin ausschließlich beim Urheber, also dem Entwickler. Software-Käufern ist es also nicht gestattet, Programme eigenständig zu duplizieren und weiterzuverkaufen.

Dem Urteil wird hohe Signalwirkung zugesprochen. Wie die Konsequenzen für den Spielemarkt sind, bleibt abzuwarten. Zwar ist es für Spielehersteller theoretisch ab sofort weniger sinnvoll, auf digitale Downloads zu setzen, um den Gebrauchtmarkt einzudämmen - praktisch haben die Hersteller aber wegen der in Deutschland durch ein BGH-Urteil gedeckten Kontenbindung (Origin) und geschlossenen Systemen (Xbox Live, PlayStation Network) weiterhin volle Kontrolle darüber, wie oft ihre Produkte vervielfältigt und verkauft werden. Hier wird sich erst in den kommenden Monaten herausstellen, welches dieser beiden richtungsweisenden Urteile die Oberhand gewinnt. Als höheres Gericht hat das EuGH aber eine gewisse Strahlkraft auf die nationalen Gerichte.

Das Unternehmen Oracle kommentierte das Urteil mit den Worten:

»Überraschendes Urteil missachtet Wert von Innovation und geistigem Eigentum – Risiken für Unternehmen beim Einsatz „gebrauchter“ Softwarelizenzen bleiben bestehen«.

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