Der Betreiber des Blogs hatte den Namen des Anwalts im Blog genannt und an den Anwalt am 12. Juni 2008 geschrieben, muss aber auch ganz andere Inhalte entfernen. So hatte er einen Schriftwechsel, der darlegte, wie er sich gegen eine Zwangsanmeldung zur Rundfunkgebühr gewehrt hatte, auf der Webseite online.
In der Abmahnung berief sich der Anwalt aber nun auf die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. So blieb dem Betreiber Bernd Höcker keine Wahl, als die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder 50.000 Euro zu bezahlen.
Damit ist das Blog gez-abschaffen.de natürlich im Kern getroffen. Laut NDR gibt es nur ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen Höcker, das nichts mit Meinungsäußerungen, sondern mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Anwalts zu tun hat. Seine Sicht legt Höcker auf seiner Seite dar.
GEZ - Kritisches Blog zum Löschen gezwungen
Ein Anwalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat den Betreiber des Blogs abgemahnt und dabei einen Gegenstandswert von 50.000 Euro angegeben.
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