GEZ-Pflicht für Computer - Gericht bestätigt Gebühren für PCs

Das oberste Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Gebührenpflicht für internetfähige Computer und Handys bestätigt und die entsprechende Klagen abgewiesen.

Das oberste Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revisionen von drei Klägern zurückgewiesen und damit bestehende Gerichtsurteile zur GEZ-Pflicht für internetfähige Computer und Handys bekräftigt. Wie Spiegel Online berichtet, folgten die Richter damit den Argumenten der öffentlich-rechtlichen Sender und bestätigten die Gebührenpflicht für sogenannte »neuartige Rundfunkempfangsgeräte«.

Wie schon bei ähnlichen Urteilen zu TV-Geräten, nach denen auch nachweislich unbenutzte Fernseher anzumelden sind, ist es auch bei PCs unerheblich ob damit Rundfunksendungen empfangen werden – solange ein Computer technisch in der Lage ist die Programme darzustellen muss gezahlt werden. Selbst wenn der Rechner nicht mit dem Internet verbunden ist, sondern nur die Möglichkeit dazu besteht.

Laut Rundfunkstaatsvertrag sollte die Gebühr bereits ab 2004 fällig werden, die tatsächliche Umsetzung erfolgt aber erst seit 2007. In zahlreichen Gerichtsverfahren wurde seitdem mal für die Kläger, mal für die GEZ entschieden. In Leipzig hat nun allerdings die bisher höchste Instanz entschieden.Gemäß der Zweitgeräteregelung wird die Gebühr für den PC nicht fällig, wenn im Haushalt bereits ein Fernseher oder Radio angemeldet ist. Damit sind hauptsächlich Selbständige und Firmen betroffen.

Einen besonders kuriosen Fall nannte Spiegel Online im Detail: Die Steakhaus-Kette Maredo hatte sich im März 2010 gegen die GEZ gewehrt, als diese auch Gebühren für die Kassencomputer in den Restaurants eintreiben wollte. Theoretisch sei es ja möglich Fernsehprogramme damit zu empfangen, so die Argumentation. Immerhin in diesem Fall schoben die Richter dem Irsinn einen Riegel vor und wiesen die Beklagten an, die Forderung zurückzuziehen.

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