Gibt es bald Klagen wegen Usernamen? - Markennamen im Web 2.0

Markennamen als Username im Web 2.0 könnten bald rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Es ist seit längerem bekannt, dass Domains mit Markennamen üblicherweise an die Firmen übergeben werden müssen, die die Markenrechte an dem entsprechenden Begriff besitzen. Es gab sogar Fälle, in denen der eigene Familienname (Shell) oder ein als Tippfehler geltender Begriff nicht weiter verwendet werden durften. Diese Diskussion könnte erneut aufleben, diesmal jedoch bei Usernamen in sozialen Netzwerken. So findet man unter myspace.com/apple, twitter.com/apple oder youtube.com/apple in keinem Fall den Mac-Hersteller, sondern Privatpersonen. Unter Umständen könnte man den Besitzern wie bei den Domains ein absichtliches Blockieren des Namens vorwerfen, vor allem, wenn die Konten wie in den beiden letzten Beispielen gar nicht genutzt werden.

Bisher gibt es hier keine Regelungen, es ist jedoch beispielsweise bei Twitter bekannt, dass Prominente ihren Namen einfordern können, sofern sich jemand dort für sie ausgibt. Prominentes Beispiel dafür ist LeVar Burton, bekannt als "Geordi LaForge" in Star Trek: The Next Generation, der seinen eigenen Twitter-Account nur deswegen erstellte, um gegen einen anderen "LeVar Burton" vorzugehen, der behauptete, der echte zu sein. Inzwischen ist Burton allerdings ein täglicher Nutzer, ebenso wie seine Kollegen Brent Spiner ("Data") oder Wil Wheaton ("Wesley Crusher").

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