Laut der EU-Kommissarin Margrethe Vestager, die die Ergebnisse der Untersuchung vorstellte, verfolgt Google eine groß angelegte Strategie, auf Android-Geräten seine dominante Marktposition im Mobilbereich und bei der Internet-Suche zu schützen und auszuweiten. Android sei zwar als Open-Source-Betriebssystem angelegt und erlaube es so, anderen Unternehmen eigene Versionen zu entwickeln und nach eigenen Wünschen anzupassen, doch Google verhalte sich nicht überall so offen und fair.
Die Google Websuche sei vorinstalliert und auf den meisten Android-Geräten, die in Europa verkauft werden, als Standard oder sogar als exklusive Suchfunktion eingestellt. Diese Geschäftspraktiken scheinen laut der EU-Kommission den Marktzugang für konkurrierende Suchmaschinen, Browser oder mobile Betriebssysteme zu blockieren. Die EU-Kommission hat daher auch den Eindruck, dass dies die Kunden schädigt, da Wettbewerb und Innovationen im größeren Mobilgeräte-Markt behindert würden.
Andere Hersteller zur Installation der Google-Suche und des Browsers Chrome zu zwingen, um die Lizenz für andere Google-Apps zu erhalten, sei ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln. Google hindere andere Hersteller auch daran, Geräte mit angepassten Android-Versionen zu verkaufen und bezahle Hersteller und Provider dafür, dass die Google-Suche exklusiv auf ihren Geräten vorinstalliert wird. Die Dominanz mit 90 Prozent Marktanteil sei an sich kein Problem, so Vestager, der Missbrauch dieser Position hingegen schon.
Google hat den Vorwürfen inzwischen widersprochen und verweist darauf, dass auch Apps anderer Hersteller auf Smartphones vorinstalliert seien und dass Amazon beispielsweise ganz eigene Geräte mit einer angepassten Android-Version verkauft. Allerdings besteht Google darauf, dass Apps für Android zertifiziert werden, damit sie auf allen Android-Geräten funktionieren. Nutzer könnten auch jederzeit neue Apps installieren, die direkt mit den Google-Apps konkurrieren. Android sei so entworfen worden, dass es für die Kunden und den Wettbewerb von Vorteil sei.
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