Illegales Filesharing - Landgericht München spricht Pornos das Urheberrecht ab

Das Landgericht München hat geurteilt, dass rein pornografische Produktionen nicht den Schutz des Urheberrechtes in Anspruch nehmen können.

Reine Pornografie genießt laut Landgericht München kein Urheberrecht. Reine Pornografie genießt laut Landgericht München kein Urheberrecht.

Das kalifornische Unternehmen Malibu Media LLC hatte versucht, die Identität deutscher Filesharer herauszufinden, die ihre Produktionen »Flexible Beauty« und »Young Passion« heruntergeladen haben sollen. Doch die US-Firma scheiterte nach einer Beschwerde von zwei Betroffenen vor dem Landgericht München gleich in mehreren Punkten.

So wird Malibu Media in keinem der Videos genannt, es gibt auch keine entsprechende Webseite. Damit war nicht nachgewiesen, dass das Unternehmen überhaupt Rechte an den Werken gelten machen kann. Außerdem wurden die Videos nie in Deutschland vertrieben und ist daher auch nicht schutzfähig.

Der wichtigste Punkt des Urteils dürfte aber sein, dass die Werke laut Gericht nicht die notwendige »persönliche geistige Schöpfung« besitzen, sondern »lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise« zeigte. Als reine Pornografie seien sie wegen der fehlendem Schöpfungshöhe nicht als Filmwerk schutzwürdig, so der Rechtstipp von Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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