Intel vs. EU-Gericht - Einspruch gegen Millarden-Strafe gescheitert

Ein EU-Gericht bestätigt die Strafe wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen Intel. Das Bußgeld betrug 1,06 Milliarden Euro.

Bereits im Jahr 2009 verhängte die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel - das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Situation auf dem Prozessormarkt ausgenutzt und Wettbewerbern den Zugang zum Markt verwehrt. Vor allem AMD wurde von Intel zwischen 2002 und 2007 laut dem Urteilsspruch der EU-Kommission massiv behindert und aus dem Markt gedrängt.

So räumte Intel der Media-Saturn-Holding erhebliche Rabatte ein, wenn diese ausschließlich Computer mit Intel-Chips verkaufen. PC-Herstellern wie Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC wurden von Intel stattliche Rabatte gewährt, wenn sie einen Großteil der Prozessoren von Intel bezogen. Zudem soll Intel einen führenden PC-Hersteller bezahlt haben, damit dieser die Markteinführung einer AMD-Produktlinie verzögert.

Gegen die Strafe legte Intel Einspruch ein. Nun wies ein EU-Gericht diesen Einspruch ab und bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission. Das Bußgeld wird nicht reduziert oder gar komplett fallen gelassen. Im Gegenteil, das EU-Gericht wies darauf hin, dass das Strafgeld sogar nur im unteren Bereich der Bandbreite liegen würde - bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes wären als Strafe möglich gewesen. Angesichts eines Umsatzes von 37,6 Milliarden US-Dollar im Jahr 2008 ist Intel also tatsächlich vergleichsweise glimpflich davon gekommen.

Das Bußgeld wurde von Intel bereits im Jahr 2009 gezahlt. Das Unternehmen rutschte daraufhin für ein Quartal ganz gegen die eigenen Gewohnheiten sogar in die roten Zahlen.

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