Update: Von der Klage durch Intel ist nur die tatsächliche Strafzahlung an die EU betroffen, nicht etwa Zahlungen, die AMD von Intel enthalten hat. Intel hatte AMD gegen Ende 2009 zwar eine fast identische Summe von 1,25 Milliarden US-Dollar überwiesen, doch dabei handelte es sich um einen in den USA außergerichtlich vereinbarten Betrag.
Der Rechtstreit dort behandelte jedoch ähnliche Praktiken wie in Europa, auch wenn wie üblich bei einer außergerichtlichen Einigung niemand ein Fehlverhalten zugeben muss. AMD und Intel hatten damals auch noch diverse Patent-Unstimmigkeiten durch ein neues Patent-Abkommen beigelegt.
Originalmeldung: AMD hatte jahrelang bei vielen Kartellbehörden gegen das frühere Vorgehen von Intel Beschwerde eingelegt. Das damit in Zusammenhang stehende Kartellverfahren gegen Intel in der Europäischen Union hatte im Jahr 2008 auch zu Durchsuchungen bei Intel in München und auch bei Handelsketten wie Media-Saturn geführt.
2009 wurde dann durch die Europäische Kommission eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. In der damaligen Begründung wurde unter anderem erwähnt, dass Intel Computer-Herstellern Rabatte unter der Bedingung gewährte, keine Prozessoren anderer Hersteller zu verwenden. Manchmal »erlaubte« Intel auch fünf Prozent CPUs anderer Hersteller, stellte dann dafür aber ebenfalls ganz klare Einschränkungen auf.
Die Media-Saturn-Holding hatte laut dem Beschluss Zahlungen von Intel erhalten, damit die Handelskette in allen Ländern nur PCs mit Intel-Prozessoren anbietet. Diese Bedingungen waren laut der EU wettbewerbswidrig und ließen aufgrund der Marktmacht von Intel den Herstellern und Händlern kaum eine Wahl, wenn sie nicht deutlich teurer als die Konkurrenz bei Intel einkaufen wollten.
Intel war jedoch mit dieser Verurteilung nie einverstanden und beklagte auch die Höhe der Strafe. Allerdings war eine Beschwerde beim Gericht der Europäischen Union vor zwei Jahren bereits gescheitert. Nun hat Intel einen letzten Versuch vor dem Europäischen Gerichtshof gestartet, in dem das Unternehmen der Europäischen Kommission vorwirft, »nicht alle relevanten Umstände« berücksichtigt zu haben, ob die gewährten Rabatte die Konkurrenz wirklich vom Markt ausgeschlossen hätten. Die Chancen auf einen Erfolg der neuen Klage gelten aber als sehr gering.
Quelle: Bloomberg
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