Internet - Rapidshare soll Uploads kontrollieren

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das Geschäftsmodell des Schweizer One-Click-Hosters Rapidshare als unrechtmäßig bezeichnet und die Firma dazu aufgefordert, Uploads zu kontrollieren.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das Geschäftsmodell des Schweizer One-Click-Hosters Rapidshare als unrechtmäßig bezeichnet und die Firma dazu aufgefordert, Uploads zu kontrollieren. Dies könne durch Speichern der IP-Adresse und des Nutzernamens der Uploaders oder durch Überprüfen der hochgeladenen Dateien geschehen. Letzteres lehnt Rapidshare laut einer Pressemitteilung definitiv ab. Es sei aufgrund von mit Passwörtern verschlüsselten Daten ohnehin unmöglich, rechtswidrige und rechtmäßige Daten zu unterscheiden.

Bobby Chang, Geschäftsführer von Rapidsharer: "Unser Standpunkt in dieser Sache ist klar: Wir sagen nein zum 'Kontrollnet' und stehen für die Sicherheit persönlicher Daten. Die Kontrolle von Uploads wird es bei uns nicht geben. Genauso stellen wir uns aber auch gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien und tun auch weiterhin alles Machbare, um eine solche zu verhindern. Ausgeschlossen ist die Kontrolle von Uploads. Sie macht übrigens in Deutschland auch gar keinen Sinn wegen der Zulässigkeit der Privatkopie."

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