Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) dürfen Provider den Internetverkehr ihrer Kunden nicht rein präventiv überwachen und auf mögliche Urheberrechtsverstöße kontrollieren. Die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam hatte einen entsprechenden Beschluss gegen den Provider Scarlet Extended erreicht.
Das Berufungsgericht hatte den Fall dann an den EuGH weitergereicht, damit dieser klärt, ob Provider zur Einführung von zeitlich unbegrenzten Filtern und Internetsperren verpflichtet werden können und ob dies mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Der EuGH verneinte dies. Rechteinhaber könnten zwar gegen Provider nach nationalem Recht klagen, aber auch die dortigen Gesetze dürften keine allgemeine Überwachung des Datenverkehrs ermöglichen.
Laut EuGH würde eine derartige Überwachung den Schutz der Privatsphäre verletzen und auch die Kommunikationsfreiheit gefährden. Filtersysteme könnten außerdem auch für Sperren legaler Inhalte eingesetzt werden. Das Urheberrecht sei zwar schützenswert, allerdings nicht so schützenswert wie die Grundrechte der Bürger.
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