Internet - Kritik an US-Kontrolle über DNS-System

Im Licht der aktuellen Situation von Wikileaks soll eine Arbeitsgruppe zur internationalen Netzpolitik eingerichtet werden.

Diesen Vorschlag machten Brasilien, Indien und Südafrika auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Arbeitsgruppe soll das Internet nicht kontrollieren, sondern im Gegenteil die Kontrolle durch einzelne verhindern und Punkte des öffentlichen Interesses in Sachen Netzpolitik diskutieren. Für Brasilien ist die aktuelle Lage um Wikileaks ein solcher Versuch, das Netz zu kontrollieren.

Da im Jahr 2011 der Vertrag der US-Regierung mit der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausläuft, der die Kontrolle der Rootserver des Domain Name Systems (DNS) beinhaltet, hat der Vorschlag der drei Länder besondere Brisanz. Das DNS-System löst Webadressen in IP-Adressen auf, über die der passende Server dann gefunden wird. Aufgrund der US-Kontrolle gab es schon länger Kritik am bisherigen System.

Doch Länder wie die USA oder EU-Mitglieder wie Großbritannien sehen keinen Grund für eine Änderung und lehnen auch die Einrichtung der Arbeitsgruppe ab, da 2005 mit dem Internet Governance Forum (IGF) schon eine Plattform für Diskussionen über eine bessere Zusammenarbeit eingerichtet wurde.

In den USA wird aktuell über ein Gesetz aus dem Jahr 1942 diskutiert, dass es den US-Präsidenten theoretisch auch erlauben würde, in Notfällen das Internet mehr oder weniger »abzuschalten« oder zumindest die Infrastruktur zu kontrollieren. Die aktuelle US-Regierung will das Gesetz gegebenenfalls auch anwenden, wie die BBC meldete.

Außerdem wurde ein Gesetz mit der Bezeichnung Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) eingereicht, dass Sperrlisten einführt, die der Bundes-Staatsanwalt durch richterliche Anordnungen erweitern kann. Alle Provider, Finanzinstute und Online-Werbefirmen, also auch PayPal, Visa, Mastercard oder Google, wären dann gesetzlich verpflichtet, jeden Zugriff auf und von den aufgeführten Domains zu blockieren. Offiziell betrifft das Gesetz nur Copyrightverstöße.

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