Internet-Suchmaschinen - Britische Lords und deutscher Verfassungsrichter gegen »Recht auf Vergessen« (Update)

Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Suchmaschinen bestimmte Informationen löschen müssen, regt sich nun Widerstand in Großbritannien.

Es regt sich Widerstand gegen das "Recht auf Vergessen" in der EU. Es regt sich Widerstand gegen das "Recht auf Vergessen" in der EU.

Update: Nicht nur britische Lords, sondern auch der deutsche Bundesverfassungsrichter Johannes Masing, dort zuständig für Pressefreiheit und Privatsphärem hat sich sehr kritisch zum Urteil des EuGH geäußert. Prinzipiell sei das „Recht auf Vergessen“ zwar zu befürworten, doch Masing sieht auch eine Gefahr, dass dieses Recht die Meinungsfreiheit gefährdet und dessen Freiheiten unterläuft. Zudem sei durch das Urteil auch die Macht von Suchmaschinen gestärkt worden, obwohl das vermutlich nicht die Absicht des EuGH war.

Wie Heise meldet, hatte Masing schon im Januar 2014 und damit lange vor dem Urteil gefordert, dass es ein uneingeschränktes „Recht auf Vergessen“ oder ein „mittelalterliches Oberaufsichtsrecht“ in der EU nicht geben dürfe. Niemand könne in der digitalen Welt den Verzicht auf Berichterstattung verlangen. Die gesamte Einschätzung von Masing ist allerdings nicht öffentlich und gelangte nur durch die Webseite irights.info in Auszügen ins Internet. Es sei ungewöhnlich, dass sich ein Bundesverfassungsrichter auf diese Weise zu seinem Themenbereich äußert. Darum habe man sich entschieden, wenigstens zusammenfassend über das Papier an Politiker und Datenschützer zu berichten, obwohl man dafür keine Erlaubnis habe.

Originalmeldung: Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil entschieden, dass EU-Bürger das Recht haben, Suchmaschinen zum Löschen von Ergebnissen aufzufordern. Dazu müssen diese Informationen veraltet, irrelevant oder auch nur für den Betroffenen nachteilig sein. Die Entscheidung, diesem Antrag zu folgen, liegt allerdings bei dem betroffenen Suchmaschinen-Betreiber, aktuell also vor allem Google, die von dem Urteil direkt betroffen waren. In Großbritannien regt sich nun Widerstand im Oberhaus, dem House of Lords. Dort haben gleich mehrere Ausschüsse die Regierung aufgefordert, bei der aktuell anstehenden Reform des EU-Datenschutzes dafür zu sorgen, dass es darin kein »Recht auf Vergessen« oder auf Löschung von Einträgen gibt.

Die Europäische Gerichtshof habe seine Entscheidung auf Basis der aktuellen Datenschutz-Direktive getroffen, die aber aus dem Jahr 1995 stammt und damit sogar älter ist als Google selbst. Weder diese Direktive, noch deren Interpretation durch den EuGH würden den technischen Fortschritt berücksichtigen. Es sei außerdem falsch, den Suchmaschinen-Betreibern den Auftrag zu geben, anhand von vagen und wenig hilfreichen Kriterien zu entscheiden, ob Informationen gelöscht werden oder nicht. Solche Dinge in die Hände eines kommerziellen Unternehmens zu geben, sorge bei vielen Menschen für Bedenken. Darüber hinaus sehen die Lords keinen Grund, warum Links und Informationen, die legal sind, entfernt werden sollten, nur weil sie einer Person unangenehm sind.

Da Google betroffene Webseiten aktuell darüber informiert, wenn entsprechende Links entfernt werden, gibt es bereits Dienste, die genau diese entfernten Links dokumentieren. Letztlich läuft dies auf einen Streisand-Effekt für diese »unangenehmen« Informationen hinaus. Außerdem löscht Google die Links ohnehin nur seinen EU-Angeboten, während sie beispielsweise über Google.com weiter aufrufbar sind. Auch das will die EU nun verhindern, was erneut Kritiker auf den Plan ruft, da damit EU-Recht weltweit durchgesetzt werden soll. Ein Punkt, der sonst oft nur den USA vorgeworfen wird, vor allem aus der EU.

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