Internetsperrren verfassungswidrig - Kein „Hadopi“-Gesetz in Deutschland

Ein Gesetz, das ohne richterlichen Beschluss Internetsperren ermöglicht, ist laut der CDU in Nordrhein-Westfalen gegen das Grundgesetz.

Obwohl sich die Rechteinhaber auch in Deutschland für ein Gesetz einsetzen, das wie das eben in Frankreich geschlossene Hadopi-Gesetz drei Warnungen und dann eine Internetsperre vorsieht, sieht Thomas Jarzombek, der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, dafür keine Chance.

Es sei in einem Rechtsstaat „undenkbar, dass ohne richterlichen Beschluss Sanktionen gegen Staatsbürger von Organisationen mit zweifelhafter Legitimation verhängt werden“, so Jarzombek auf seiner Webseite. Allerdings spricht er sich durchaus dafür aus, illegale Downloads zu bestrafen. „Internet-Nutzer, die illegale Inhalte herunterladen, sollten über ihre IP-Adressen identifiziert und auf gerichtlichem Wege belangt werden. Dies geschieht derzeit, und die Sanktionen sind erheblich. Dies ist der rechtsstaatliche Weg, um solch illegalem Handeln entgegen zu treten“. Ein Hadopi-Gesetz hält er für unvereinbar mit dem Grundgesetz und auch mit dem eben erst beschlossenen EU-Telekom-Gesetz.

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