7)Nach welchen Gesichtspunkten werden die Alterseinstufungen bei der USK festgelegt? Welche Kriterien gibt es hierfür?
Für die einzelnen Altersstufen ist in der Prüfordnung festgelegt, was Spiele dieser Altersgruppe charakterisiert. Während Spiele ohne Altersbeschränkung keine jugendschutzrelevanten Inhalte haben dürfen, können Spiele ab sechs schon etwas aufregender und unheimlich sein. Rollenspiele und Adventures sind dann eher ab 12 Jahren freigegeben. Natürlich können Kriterien nur sehr grob beschreiben, was ein Titel einer bestimmten Altersgruppe beinhalten darf und was nicht. Der Gesamteindruck eines Spiels ist entscheidend. Unser größtes Kapital sind daher die Gutachter und Tester. Sie haben seit Jahren Erfahrung und wissen, worauf es ankommt.
Keinen Spielraum gibt es allerdings, wenn die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) betroffen sind. Daher müssen die Gutachter bei Titeln ab 16 Jahren und ohne Jugendfreigabe auch genau begründen, warum eine Kennzeichnung erfolgen kann. Spiele ab 16 Jahren müssen im Gegensatz zu den Spielen für Erwachsene deutlich gewaltreduzierter sein.
8)Was sind die wichtigsten Grundsätze der USK?
Die USK gewährleistet sorgfältige, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Prüfverfahren. Sie hat ihre Tätigkeit in der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu vermitteln. Dabei ist ein Schwerpunkt die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche durch die Nutzung von Unterhaltungssoftware und interaktiven Medien. Eine wesentliche Zielgruppe hierfür sind Eltern und Familien. Deren Kompetenz muss gefördert werden, um selbstständig Einfluss auf die Mediensozialisation ihrer Kinder zu nehmen.
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