iPhone - Vodafone gegen T-Mobile

Vodafone erwirkt Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile.

Am kommenden Donnerstag, dem 29. November 2007, wird eine Zivilkammer des Hamburger Landgerichts über den Streit um das Apple-Handy iPhone verhandeln. Das habe die Kammer nach dem Widerspruch von T-Mobile Deutschland gegen eine von Vodafone erwirkte Einstweilige Verfügung festgelegt, teilte das Gericht mit.

Am Vergangenen Montag hatte der Mobilfunkkonzern Vodafone D2 eine Einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten T-Mobile erwirkt, weil dieser das iPhone von Apple nur in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag von T-Mobile anbietet. Vodafone-Vorstandschef Friedrich Joussen hatte außerdem die elektronische Sperre kritisiert, die eine Nutzung des Handys in anderen Netzen verhindern soll. Diese Vorgehensweise verstoße gegen die Mobilfunklizenzvereinbarungen und sei damit rechtswidrig. Aus diesem Grund wurde bei der Bundesnetzagentur ein Lizenzverstoß angezeigt.

Da dem Konzern im Falle einer Nicht-Beachtung der Verfügung empfindliche Strafen drohen, verkauft T-Mobile das iPhone nun auch ohne Vertragsbindung. Während das Gerät in Verbindung mit einem Vertrag 399 Euro zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr von mindestens 50 Euro kostete, schlägt das Handy ohne Sperre und Vertrag mit stolzen 999 Euro zu Buche.

Wie T-Mobile mitteilte, sei das entsperrte Handy außerdem nur eingeschränkt nutzbar, da nur das flächendeckende EDGE-Netz der Deutschen Telekom eine schnelle Datenverbindung garantiere. Einige Anwendungen funktionieren zudem nicht ohne T-Mobile-Vertrag. Die Telekom-Tochter will so schnell wie möglich zum alten Geschäftsmodell zurückkehren. "Wir sind zuversichtlich, dass wir im Recht sind. Das haben wir im Vorfeld durch unsere Juristen prüfen lassen", sagte der Chef von T-Mobile Deutschland, Philipp Humm, in Bonn. Ob am Donnerstag bereits eine Entscheidung fällt, ist offen.

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